Initiierung von landesweiten Strukturentwicklungsprojekten zur Unterstützung von Kindern Inhaftierter

Im Strukturprojekt sollen die grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Fundamente geschaffen werden, die für nachhaltige Lösungen und Entwicklung neuer Angebote und Maßnahmen unerlässlich sind. Der Handlungsansatz konzentriert sich im Wesentlichen auf strukturgebende und grundsätzliche Maßnahmen. Für eine flächendeckende Verbesserung der Lebenssituation für Kinder von Inhaftierten wird bei den relevanten Entscheidungsträger*innen und Stakeholdern angesetzt. Dazu zählen die zuständigen Ministerien für Justiz und Soziales, der Strafvollzug sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

Dabei wird sich auf folgende Bereiche konzentriert:

  • Ressortübergreifende Zusammenarbeit zuständiger Ministerien

    Die zuständigen Referate der Justiz- und Sozialministerien sollen für gemeinsame Projekte in ihrem Bundesland gewonnen werden.

    Die Ministerien werden bei der Entwicklung von gemeinsamen Projektideen beraten und von der Antragsstellung bis zur Durchführung begleitet. Interministerielle Arbeitsgruppen werden die ressortübergreifenden Themen gemeinsam diskutieren.

    Um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Durchführung der Projekte zu sichern, wird ein ergebnis- und wirkungsorientiertes Monitoring stattfinden.

  • Aufbau einer interdisziplinären Versorgungsstruktur

    Für eine angemessene Versorgung der Kinder von Inhaftierten und ihrer Familien bedarf es einer guten Verzahnung der Systeme Justizvollzug und Jugendhilfe sowie eine interdisziplinäre Versorgungsstruktur. Fachkräfte benötigen gegenseitiges Organisationswissen und praktische Vernetzungsstrukturen, die ihnen eine enge Kooperation im Berufsalltag ermöglichen.

  • Stärkung einer familienorientierten Vollzugsgestaltung

    Zuständig für einen familienfreundlichen Strafvollzug und die Erleichterung des Zugangs für Familien sind die Organisationen und Fachkräfte von Justizvollzug und Jugendhilfe. Dazu werden maßgeschneiderte Fortbildungen konzipiert und angeboten.

    Dabei gilt es neue Angebote zu entwickeln, die die Beziehung und den persönlichen Kontakt zwischen Kindern und ihren inhaftierten Eltern stärken und die Elternkompetenz verbessern.

  • Datenerhebung und Wirkungsanalyse

    Langfristig ist eine bundeseinheitliche Datenerfassung bezüglich Kindern von Inhaftierten unerlässlich, um eine sinnvolle und passgenaue Angebotslandschaft zu gewährleisten. In diesem Projekt wird eine umfassende Datenerhebung nicht möglich sein, der Grundstein soll jedoch gelegt werden.

    Es wird mit den verschiedenen Bundesländern in den Dialog getreten und durch Hearings von Expert*innen und Analyse des Ist-Zustand eine Strategie entwickelt.

    Es werden Erhebungsmethoden und datenschutzrelevante Barrieren abgeklärt, strategische Partner*innen identifiziert und die Gründung einer Arbeitsgruppe initiiert

  • Verbreitung

    Um das Thema Kinder von Inhaftierten voran zu bringen und großflächig zugänglich zu machen, wird eine Öffentlichkeitsarbeits- und Verbreitungsstrategie entwickelt.

Das Projekt wird sich vorerst auf sechs Bundesländer konzentrieren, die anhand ihrer Diversität repräsentativ für die Weiterentwicklung in anderen Bundesländern sind. Diese repräsentative Auswahl der Bundesländer wird vielfältige Varianten hervorbringen, wie eine nachhaltige Vernetzungsstruktur auf Entscheidungs- und Arbeitsebene aussehen und installiert werden kann.

Gleichzeitig werden im Projektvorhaben der Bundesländer auch neue Best-Practice-Modelle entstehen, die für die betroffenen Kinder unmittelbar eine spürbare Wirkung zeigen und in ihrer Verbreitung neue Vorlagen für die Gestaltung von hochwertigen Kontaktsettings für betroffene Kinder und ihre inhaftierten Elternteile bieten.

ZIELE

  • Flächendeckender Aufbau neuer und Ausbau bestehender Angebote für Kinder und deren Eltern (Bindungspersonen) drinnen und draußen
  • Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften in Jugendhilfe und Justiz
  • Kindgerechte Kontaktgestaltung
  • Neue Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Justizvollzug für nachhaltige Strukturen, die eine flächendeckende und verschränkte Unterstützung der Kinder von Inhaftierten sicherstellt.
  • Mehr Engagement von der Jugend- und Familienministerkonferenz, den Sozialministerien der Bundesländer mit Beschlüssen sowie der Landesjugendämter mit Handreichungen für eine aktive Beteiligung.

BUNDESLANDPROJEKTE

Grundsätzlich sind alle Bundesländer über die Europaratsempfehlung CM/Rec(2018)5 und den Beschluss der Justizministerkonferenz dazu verpflichtet, das Thema „Kinder Inhaftierter Elternteile“ mit auf ihre Handlungsagenda zu setzen.

Nach vielfältigen Gesprächen haben sich sechs Bundesländer für ein strukturgebendes Kooperationsprojekt zur besseren Vernetzung von Strafvollzug und Jugendhilfe und zur gemeinsamen Förderung des familienorientierten Vollzugs entschieden, die anhand ihrer Diversität repräsentativ für die Weiterentwicklung in anderen Bundesländern sind.

Die Bundesland-Projekte werden vielfältige Varianten hervorbringen, wie eine nachhaltige Vernetzungsstruktur auf Entscheidungs- und Arbeitsebene aussehen und installiert werden kann.

WERDEN SIE TEIL DES PROJEKTS!

In der Projektlaufzeit können auch weitere Bundesländer gern von uns beraten werden. Wollen auch Sie die Kinder von Inhaftierten strukturell unterstützen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Das Projekt wird gefördert durch Auridis Stiftung und durchgeführt von Treffpunkt e.V. Nürnberg