Weltkindertag 2024: Kinderrechte umsetzen – Kontakt zu inhaftierten Eltern stärken!
Heute, am 20. September 2024, feiern wir den Weltkindertag und erinnern an die Rechte aller Kinder, die in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschrieben sind. Doch für Kinder von Inhaftierten bleibt besonders eines dieser grundlegenden Rechte in Deutschland oftmals unerfüllt: das Recht auf regelmäßigen, direkten Kontakt zu beiden Elternteilen, auch wenn einer von ihnen inhaftiert ist. Artikel 9 der UN-KRK garantiert diesen Anspruch – leider wird er in der Praxis häufig nur unzureichend umgesetzt.
Schätzungsweise 100.000 Kinder in Deutschland sind aktuell von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Für diese Kinder bedeutet die Haft ihres Elternteils einen enormen Einschnitt in ihr Leben. Der Kontakt ist oft auf wenige, kurze Besuche pro Monat beschränkt und findet meist nicht unter kindgerechten Bedingungen statt. Hinzu kommen meist lange Anreisen zu den Justizvollzugsanstalten (JVA) sowie Besuche, die in ungeeigneten Räumen mit unzureichenden Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten stattfinden. Diese Umstände erschweren den betroffenen Kindern nicht nur den Kontakt, sondern auch die emotionale Bindung zu ihrem inhaftierten Elternteil.
Was fordert die UN-Kinderrechtskonvention?
Artikel 9 der UN-KRK sichert jedem Kind das Recht auf regelmäßigen, persönlichen und unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, soweit dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. In Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder durch die Konvention gebunden, diesen Anspruch umzusetzen. Doch die Realität sieht anders aus: In den meisten Bundesländern variiert die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesuchszeit erheblich – von monatlich einer Stunde (z.B. in Hessen und Saarland) bis zu vier Stunden (z.B. in Brandenburg und Sachsen). Auch die Möglichkeiten für zusätzliche Langzeitbesuche oder telefonischen und digitalen Kontakt sind nicht flächendeckend geregelt und hängen oft von der jeweiligen JVA ab.
Warum sind Besuche so wichtig?
Für Kinder, deren Eltern inhaftiert sind, ist der regelmäßige persönliche Kontakt nicht nur eine Möglichkeit, die familiäre Bindung aufrechtzuerhalten – er ist ein zentraler Bestandteil ihrer Entwicklung und emotionalen Stabilität. Der Kontakt hilft ihnen, besser mit der belastenden Situation umzugehen und Entfremdung zu verhindern, die besonders bei längeren Haftstrafen auftreten kann.
Untersuchungen zeigen, dass regelmäßige Besuche und Gespräche mit dem inhaftierten Elternteil dazu beitragen, dass Kinder das Geschehen besser verarbeiten und sich weniger isoliert fühlen. Zudem kann der Kontakt die Wiedereingliederung des Elternteils nach der Haft unterstützen, was langfristig der ganzen Familie zugutekommt.
Was muss sich ändern?
Es braucht dringend einheitliche, bundesweite Mindeststandards, die den Kontakt zwischen Kindern und ihren inhaftierten Eltern gewährleisten. Dazu zählen:
- Geregelte Besuchszeiten in allen Bundesländern und JVAen, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Diese sollten häufiger und länger sein als aktuell in vielen Fällen der Standard ist.
- Kindgerechte Besuchsumgebungen mit Spielmöglichkeiten und geschützten Bereichen, die es den Kindern erleichtern, sich in der ungewohnten Umgebung der JVA zurechtzufinden.
- Erweiterte digitale Kontaktmöglichkeiten, wie z.B. Videotelefonie, die als Ergänzung zu persönlichen Besuchen angeboten werden sollten und nicht auf die reguläre Besuchszeit angerechnet werden dürfen.
- Sensibilisierung der Justizvollzugsanstalten für die Bedürfnisse der Kinder von Inhaftierten sowie Schulungen für das Personal, um den Umgang mit diesen Kindern zu verbessern.
Der Weltkindertag erinnert uns daran, dass jedes Kind das Recht auf eine glückliche und gesunde Kindheit hat – unabhängig von den Lebensumständen. Der regelmäßige Kontakt zu inhaftierten Eltern ist ein Menschenrecht, das von allen staatlichen Stellen in Deutschland respektiert und umgesetzt werden muss.
Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Kinder von Inhaftierten nicht weiter vergessen werden und ihnen die Unterstützung zukommt, die sie verdienen!