Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Berlin
Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. So steht es in der von Deutschland unterzeichneten Un-Kinderrechtskonvention.
Wenn dieses Recht durch die Inhaftierung eines Elternteils beeinträchtigt wird bedarf es konkreter Unterstützungsangebote um die negativen Folgen für das Kind so gering wie möglich zu halten.
Um dies sicherzustellen ist in Berlin im Dezember 2022 die Koordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten entstanden.
Wir bieten an:
Als Koordinierungsstelle sind wir Anlaufstelle für alle Anfragen um das Thema Kinder von Inhaftierten.
Sowohl Betroffene als auch Fachkräfte können sich mit Fragen und Anliegen an uns wenden. Wir beraten, informieren und helfen gerne weiter.
Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns auf unserer Website.