Wenn ein Mensch inhaftiert wird, betrifft das nicht nur die verurteilte Person – auch ihre Angehörigen werden oft unsichtbar mitbestraft. Partner*innen, Kinder, Eltern oder enge Freund*innen geraten plötzlich in eine Ausnahmesituation. Sie erleben emotionale Belastungen, soziale Ausgrenzung und organisatorische Herausforderungen. Oft fehlen passende Anlaufstellen, Austauschmöglichkeiten oder schlicht das Gefühl, verstanden zu werden.

Um diese Menschen in den Fokus zu rücken und ihnen eine Stimme zu geben, hat der SKM Freiburg den Podcast „Mitbestraft – Im Gespräch mit Angehörigen von Inhaftierten“ ins Leben gerufen.

Die Idee entstand direkt aus einer Angehörigengruppe heraus – ein starkes Beispiel für gelebte Selbstvertretung und Empowerment. In jeder Folge sprechen Angehörige offen und ehrlich über ihre Erfahrungen: über Sprachlosigkeit, Schuldgefühle und Isolation – aber auch über Kraftquellen, Veränderung und Hoffnung. Der Podcast möchte Angehörige nicht nur emotional entlasten, sondern auch ermutigen, neue Wege im Umgang mit der belastenden Situation zu finden.

Ziel des Podcasts ist es, die oftmals übersehene Lebensrealität von Angehörigen inhaftierter Menschen sichtbar zu machen und ein Angebot zu schaffen, das niedrigschwellig zugänglich ist – auch für Betroffene, die sich (noch) nicht aktiv Hilfe holen können oder wollen. Darüber hinaus soll das Format öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Tabuthema lenken, das bislang zu selten gesellschaftlich und politisch Beachtung findet. Nicht zuletzt richtet sich der Podcast auch an Fachkräfte, die im Arbeitsalltag mit betroffenen Familien in Berührung kommen – mit dem Ziel, sie zu sensibilisieren und zum Nachdenken anzuregen.

Was erwartet Sie im Podcast?

Jede Folge beleuchtet ein zentrales Thema aus dem Alltag Angehöriger – authentisch, sensibel und ehrlich.

Bereits erschienen sind:

  • Folge 1: Warum diesen Podcast?

  • Folge 2: Papa im Knast – (Wie) sag ich’s meinem Kinde?

  • Folge 3: Drinnen und Draußen – Dazwischen die Mauer

  • Folge 4: Partner*in im Knast...was nun? Erste Hilfe für Angehörige von Inhaftierten

  • Folge 5: Mein Vater zum zweiten Mal in Haft – Eine Tochter erzählt

  • Folge 6: Strafe muss sein! – Muss Strafe sein?

  • Folge 7: Auszeit für Kinder von Inhaftierten – die Ferienfreizeit des SKM

Jeden Monat erscheint eine neue Folge.

Hier können Sie den Podcast hören:

Im November fand – imitiert von der Landesfachstelle KvI Bayern – im Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ein Fachtag zum Thema „Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten“ statt. Ziel des Fachtages war es, Fachkräfte aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe sowie weiteren relevanten Bereichen zusammenzubringen, um die Situation der betroffenen Kinder in den Blick zu nehmen und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Nach der Begrüßung durch den Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (MdL), eröffnete Michél Murawa mit seinem Fachvortrag „Sichere Bindung als Fundament“ den inhaltlichen Teil des Fachtages. Er beleuchtete eindrucksvoll, wie Kindern trotz der Belastungen, die eine Inhaftierung eines Elternteils mit sich bringt, Stabilität und Bindungssicherheit ermöglicht werden können. Die anschließende Diskussion verdeutlichte den hohen Bedarf an Austausch, Fachwissen und sensibler Einschätzung des Kindeswohls.

Einen Einblick in die Arbeit der 2023 eingerichteten Landesfachstelle Netzwerk KvI Bayern gaben Christiane Paulus und Annika Rausch. Sie berichteten über erste Erfolge in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth, wo neue Unterstützungsangebote aufgebaut und Akteure aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe vernetzt werden. Gleichzeitig wurden bestehende Herausforderungen sowie Perspektiven für den weiteren Ausbau familienorientierter Strukturen benannt.

Am Nachmittag boten verschiedene Themeninseln Gelegenheit zum praxisnahen Austausch: von der Rolle der Familienbeauftragten über die Vorstellung, wie das Thema Kinder von Inhaftierten in anderen (Bundes)Ländern bearbeitet wird, hinzu der Frage „Wie sage ich es meinem Kinde?“ und  gelingenden Besuchskonzepten in Justizvollzugsanstalten. Die aktive Teilnahme und die lebhaften Diskussionen machten deutlich, wie wichtig und vielfältig die Fragestellungen sind. Die Teilnehmenden brachten ihre Erfahrungen engagiert ein und zeigten großes Interesse daran, bestehende Angebote weiter zu verbessern und neue Handlungsmöglichkeiten zu erschließen.

Zum Abschluss gab Claudia Kittel von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte einen Überblick über die kinderrechtlichen Grundlagen. Sie stellte die Rechte betroffener Kinder sowie die staatlichen Verpflichtungen heraus und betonte, wie zentral der Schutz und die Stärkung familiärer Beziehungen im Sinne des Kindeswohls sind.

Der Fachtag zeigte eindrucksvoll, wie bedeutsam eine qualifizierte, vernetzte und kindzentrierte Praxis für Kinder von Inhaftierten ist. Die vielfältigen Impulse der Veranstaltung fließen nun in die Weiterarbeit der Landesfachstelle ein: Mit dem Ziel, die Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Kinder nachhaltig zu verbessern.

Rund 1.900 Kinder in Hamburg wachsen mit einem inhaftierten Elternteil auf – häufig unsichtbar, stark belastet und ohne ausreichende Unterstützung. Um genau diese Kinder stärker in den Blick zu nehmen, veranstaltete die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hamburg am 7. November 2025 einen Fachtag mit dem Titel „Kinder von Inhaftierten – Gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Justiz“.

Der Fachtag brachte Fachkräfte aus Jugendhilfe und Justiz zusammen, um die Lebenslagen von Kindern Inhaftierter zu verstehen, fachliche Perspektiven zu bündeln und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln.

Ein gelungener Auftakt: Begrüßung und Einführung

Nach dem Ankommen im dock europe e.V. in der fux-Kaserne eröffnete die Landesfachstelle Hamburg den Tag und stellte den fachlichen Rahmen vor.

Hilde Kugler, Leitung Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten, setzte anschließend mit ihrem Impulsvortrag „Das Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Eine unsichtbare Zielgruppe“ den Ton für den Fachtag. Sie informierte über rechtliche Grundlagen, verdeutlichte welche Auswirkungen eine Inhaftierung auf Familien und insbesondere die Kinder hat und stellte die Arbeit des Netzwerk Kinder von Inhaftierten vor.

Fachliche Inputs: Perspektiven aus Jugendhilfe und Justiz

Im zweiten Vortrag gab Jessika Distelmeyer, Fortschritte Hamburg, wertvolle Einblicke in die bindungssensible Stärkung und Begleitung von Kindern mit inhaftierten Eltern. Sie zeigte auf, wie stabilisierende Beziehungen, Sensibilität im Umgang und kontinuierliche Begleitung den Alltag betroffener Kinder nachhaltig stärken können und was es bedeutet, wenn diese Faktoren bei Kindern mit einem inhaftierten Elternteil auf einmal wegfallen.

Darauf folgten zwei Praxis-Inputs:

  • Herausforderungen aus Sicht der Justiz: Einblicke in den Strafvollzug
  • Herausforderungen in der Praxis der Jugendhilfe

Diese Perspektiven machten deutlich: Beide Systeme stehen vor ähnlichen Herausforderungen – und profitieren von enger Zusammenarbeit.

Workshops: Vertiefung und Austausch

Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden in drei parallelen Workshops ihre Themen vertiefen:

  1. „Und was ist mit mir?“ Ein Blick auf die Perspektive der Kinder
    Dorit Paetzold, Kinderschutzbund Hamburg, richtete den Fokus auf die Erlebnisse, Bedürfnisse und Belastungen der Kinder und zeigte alltagspraktische Wege, ihre Situation sichtbar zu machen und zu entlasten.
  2.  Zwischen Sicherheit und Kinderrechten – Familienorientierung als Schlüssel
    Anja Seick, Projektleitung Landeskoordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Berlin, und Joana Walter, Familienprojekt aufGefangen, gaben Einblicke in die Herausforderungen des Vollzugs, in dem Sicherheitsaspekte und Kinderrechte oft miteinander konkurrieren. Darüber hinaus wurden die familienorientierte Angebote innerhalb und außerhalb von Haft aus Berlin vorgestellt.
  3. Zukunftswerkstatt – Was braucht es an familienorientierten Angeboten „drinnen“ und „draußen“?
    Lisa Lewin und Fiona Reinke, Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hamburg, arbeiteten gemeinsam mit den Teilnehmenden an konkreten Ideen für familienorientierte Angebote – sowohl innerhalb der Haftanstalten als auch außerhalb.

Abschluss und Vernetzung

Der Fachtag endete mit einem informellen Austausch bei Kuchen aus Santa Fu – eine Gelegenheit, Gespräche zu vertiefen, Kontakte zu knüpfen und gemeinsam weiterzudenken.

Fazit

Der Fachtag zeigte eindrücklich: Kinder von Inhaftierten brauchen Sichtbarkeit, starke Netzwerke und verlässliche Strukturen. Dafür müssen Jugendhilfe, Justiz und Zivilgesellschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Die zahlreichen Impulse und konkreten Ideen des Tages bilden eine wertvolle Grundlage, die Unterstützung für Kinder von Inhaftierten in Hamburg weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken.

Mehrmals im Jahr organisiert die Seelsorge der JVA Butzbach Vater-Kind-Tage, an denen Kinder drei Stunden lang eine wertvolle gemeinsame Zeit mit ihrem inhaftierten Vater verbringen können. Sie spielen, essen zusammen und erleben Nähe – Momente, die für diese Familien von großer Bedeutung sind.

Für die Mütter, die ihre Kinder nach Butzbach bringen, bedeutet diese Zeit jedoch häufig: mehrere Stunden des Wartens, meist ohne passenden Ort, ohne Austauschmöglichkeiten und oft allein mit ihren eigenen Sorgen, Belastungen und Fragen.

Im November hat die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hessen dieses Warten erstmals anders gestaltet. In Kooperation mit dem Familienzentrum dasgute.haus wurde für die wartenden Mütter ein offener Treffpunkt geschaffen: ein geschützter Raum für Gespräche, Vernetzung, Entlastung und Begegnung. Bei Kaffee, Essen und einem offenen Austausch entstand ein Ort, an dem die Mütter mit ihren Themen Raum und Gehör fanden.

Der Nachmittag wurde von allen Beteiligten sehr positiv aufgenommen und hat erneut gezeigt, wie wichtig leicht zugängliche und sensibel gestaltete Unterstützungsangebote für Familien von Inhaftierten sind.

Aufgrund der positiven Resonanz soll das Format künftig regelmäßig stattfinden.

Die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland haben eine neue Arbeitshilfe für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren veröffentlicht: „Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren – eine Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis“. Diese bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für die Fachkräfte und veranschaulicht den Stellenwert einer fachlich fundierten Arbeit. Von zentraler Bedeutung ist dabei vor allem die Ausrichtung an den Vorgaben des § 52 SGB VIII und den Grundsätzen der Jugendhilfe. Diese betonen die Ressourcenorientierung, die Partizipation und die Förderung junger Menschen sowie die Orientierung am Kindeswohl und an ihren individuellen Bedarfen.

Hervorzuheben ist das neue Kapitel zu den Kindern von Inhaftierten im Jugendstrafvollzug. Die Beziehungen der jungen Gefangenen zu ihren Familien und die Übernahme von Verantwortung beeinflussen nachweislich positiv deren Resozialisierung. Daher ist es ein zentrales Anliegen der Jugendhilfe, diese familiären Bindungen zu stärken und die jungen Menschen in ihrer Rolle als Elternteil zu unterstützen.

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren, die die jungen Menschen bereits aus Anlass der Straftat kontinuierlich begleiten und unterstützen, können auch im Vorfeld der Inhaftierung bereits das Kind und den zurückbleibenden Elternteil in den Blick nehmen und bei Bedarf Beratung und Unterstützung ggf. unter Einbezug des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der frühen Hilfen anbieten.

Im Fokus

Junge Papas/junge Mamas in Haft in ihrer Elternrolle stärken, den Kontakt des Kindes zum inhaftierten Elternteil fördern, Beratung und Unterstützung für Angehörige bereits vor der Inhaftierung

Ziel

Ein kindgerechtes Unterstützungssystem für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung auch im Kontext der Inhaftierung eines Elternteils.

Am 8. Oktober 2025 fand im Willy-Brandt-Haus Berlin der Fachtag „Kinder von Inhaftierten – gemeinsam Verantwortung tragen“ statt. Veranstaltet von der Freien Hilfe Berlin e.V. und der Koordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KVI) Berlin, brachte er Fachkräfte, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft zusammen, um Strategien zur besseren Unterstützung betroffener Familien zu entwickeln.

In Grußworten der Staatssekretäre Falko Liecke (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) und Dirk Feuerberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) sowie von Marc von Krosigk (Auridis-Stiftung) wurde betont, dass Verantwortung für diese oft übersehene Zielgruppe nur ressortübergreifend wahrgenommen werden kann.

Kathleen Kurch, Geschäftsführerin der Freien Hilfe Berlin e.V., zog eine positive Bilanz aus drei Jahren KvI-Koordinierungsstelle in Berlin: Über 1.000 Fachkräfte wurden sensibilisiert, Netzwerke aufgebaut und Hilfestrukturen analysiert. Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte erinnerte daran, dass der regelmäßige Kontakt zu inhaftierten Eltern gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention ein Kinderrecht ist.

Auch Hilde Kugler, Projektleitung des Netzwerk KvI, war vor Ort und verdeutlichte in ihrem Beitrag „Innovationskraft von Netzwerken“, wie die bundesweite Zusammenarbeit neue Impulse für die Unterstützung betroffener Kinder schafft.

Am Nachmittag boten praxisorientierte Workshops Raum für Austausch und Ideenentwicklung – von kreativer Arbeit bis hin zu Familienpatenschaften.

Zentrale Erkenntnisse

Kinder von Inhaftierten brauchen Sichtbarkeit, nachhaltige Strukturen, innovative Praxisansätze und Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Justiz und Zivilgesellschaft.

Angehörigencafé vor der JVA Nürnberg

Wenn ein geliebter Mensch inhaftiert wird, verändert sich das Leben der Angehörigen schlagartig. Unsicherheit, Schock und viele unbeantwortete Fragen bestimmen die ersten Tage und Wochen. Gerade in dieser schwierigen Zeit sind Unterstützung, Orientierung und ein offenes Ohr unverzichtbar. Genau hier setzt das Angehörigencafé des Treffpunkt e.V. an, und Menschen wie Jürgen, die sich mit Herz und Engagement einbringen.

Seine Motivation kam aus nächster Nähe. „Meine Frau arbeitet beim Treffpunkt e.V. Da habe ich viel darüber gehört, wie sehr Angehörige in den ersten Tagen allein gelassen werden“, erzählt er. „Ich wollte ein Verbindungsstück sein zwischen den Angehörigen und der Justiz“.

Was für Außenstehende nüchtern klingt, hat für die Menschen, die ihm begegnen, eine große Bedeutung. Denn wenn jemand ins Gefängnis kommt, stehen Familien plötzlich vor einer Wand: eingeschränkte Telefonate, begrenzte Besuche, kaum Informationen. Angehörige fühlen sich allein gelassen, und Kinder verstehen oft gar nicht, warum der Vater oder die Mutter plötzlich verschwunden ist.

Mit Glückskeksen, Broschüren und einem Lastenrad Gepäck baut er das Angehörigencafé vor der Justizvollzugsanstalt Nürnberg auf. „Am schönsten ist es, wenn es sich mischt und Angehörige mit Angestellten der Justiz ins Gespräch kommen. Dann entsteht Verständnis auf beiden Seiten.“

Die Begegnungen sind unterschiedlich: Manche sind kurz, andere tiefgehend. Besonders bewegt hat ihn ein junges Mädchen, kaum 16, schwanger, dass ihren Freund im Jugendvollzug besuchte. „Da fragt man sich schon, wo soll das mal hingehen? Gerade für die Kinder, die können am allerwenigsten dafür.“

Seinen Einsatz beschreibt er bescheiden, doch für Angehörige sind schon kleine Gesten wertvoll. Ein Hinweis auf Hilfsmöglichkeiten, ein offenes Ohr oder einfach das Gefühl, in dieser schwierigen Situation nicht völlig allein zu sein. „Wir können das System nicht verändern, aber wir können da sein: im richtigen Moment, für die richtige Person.“

Für ihn persönlich ist das Ehrenamt eine Bereicherung. Als Krankenpfleger bringt er Erfahrung im Umgang mit schwierigen Situationen mit, doch im Angehörigencafé lernt er eine ganz andere Welt kennen – die des Strafvollzugs, jenseits von Filmen und Klischees. Und er weiß: Auch kleine Schritte können entscheidend sein. „Man sollte sich etwas suchen, das Freude macht. Es geht darum, heute jemandem etwas Gutes zu tun und nicht darum, ob es in zehn Jahren noch Wirkung zeigt.“

 

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Artikel in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „impu!se für Gesundheitsförderung

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, trifft die Strafe nie nur die verurteilte Person – auch die Kinder sind betroffen. In Deutschland erleben jedes Jahr schätzungsweise rund 100.000 Kinder die Inhaftierung eines Elternteils. Für sie bedeutet dies oft eine tiefgreifende Zäsur: Trennung, Scham, soziale Ausgrenzung und Unsicherheit gehören zu den häufigen Begleiterscheinungen.

Der Beitrag „Kinder von Inhaftierten – Eine hochbelastete Risikogruppe“ beleuchtet die Situation dieser Kinder aus gesundheitsfördernder und sozialer Perspektive. Er zeigt auf, welche psychischen und körperlichen Belastungen häufig auftreten, welche Schutzfaktoren gestärkt werden können und warum eine enge Zusammenarbeit von Justiz, Jugendhilfe und Gesundheitssystem entscheidend ist.

Der Artikel stellt zugleich das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) vor, das bundesweit Akteur*innen vernetzt und sich für bessere Unterstützungsstrukturen sowie eine stärkere gesellschaftliche Wahrnehmung dieser Kinder einsetzt.

📰 Der Artikel ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „impu!se für Gesundheitsförderung“ (Themenheft „Gesundheit hinter Gittern – Gesundheitsversorgung und -förderung in Gefängnissen“) auf den Seiten 7–8 erschienen.

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Die Inhaftierung eines Elternteils stellt für betroffene Familien eine Ausnahmesituation dar. Besonders Kinder erleben den plötzlichen Verlust einer Bezugsperson als belastend und oft traumatisch. Umso wichtiger ist es, Wege zu finden, wie der Kontakt zwischen dem inhaftierten Elternteil und dem Kind erhalten bleiben kann – und wie Fachkräfte sensibel begleiten können. In unserem aktuellen Interview berichtet ein ehemals inhaftierter Papa (wir nennen ihn hier Simon) von seinen Erfahrungen.

Kontakt zwischen Inhaftierten und Kindern ermöglichen

Während seiner Haft konnte er seinen Sohn zweimal im Monat für jeweils eine halbe Stunde sehen. Um die langen Zeiten dazwischen zu überbrücken, tauschten sie regelmäßig Briefe aus – ein wichtiger Anker in ihrem Alltag. Zwar war grundsätzlich auch telefonischer Kontakt möglich, doch die festgelegten Zeiten fielen oft mit dem Schulunterricht seines Sohnes zusammen, sodass Gespräche selten zustande kamen. Besonders bedauerlich fand Simon, dass er aufgrund der Corona-Pandemie nicht an Vater-Kind-Gruppen teilnehmen konnte – ein Angebot, das ihm sehr am Herzen gelegen hätte.

Was Fachkräfte wissen sollten

Fachkräfte in Schulen, Jugendhilfen oder Beratungseinrichtungen spielen eine zentrale Rolle. Sie sollten aufmerksam zuhören, Sicherheit vermitteln und helfen, kindgerechte Erklärungen zu finden. Simon betont, dass es vor allem einen sensiblen Umgang – ohne Stigmatisierung braucht. Ziel ist es, Kinder zu stärken und das Thema nicht zu verdrängen.

Neugierig geworden? Dann hören Sie sich jetzt das Interview von Simon und unserer Kollegin Christiane Paulus, Leitung der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, an!

In den letzten Wochen haben wir Kindern eine Bühne gegeben: mit ehrlichen, direkten und oft überraschenden Fragen rund um das Leben im Gefängnis. Denn Kinder wollen verstehen. Sie fragen ohne Vorurteile, aber mit echtem Interesse.

Unsere Social-Media-Kampagne „Kleine Stimmen – große Fragen“ hat gezeigt: Kinder haben wichtige Gedanken, und ihre Fragen eröffnen neue Perspektiven. Wir haben sie gefragt, uns mit ihnen ausgetauscht und ihre Neugier ernst genommen. Gleichzeitig haben wir die Fragen genutzt, um Mythen aufzuklären und Fakten zu teilen.

Auch unsere Community hat sich beteiligt und diskutiert. Zum Abschluss fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen:

Wie lang ist eigentlich lebenslang?

„Lebenslang“ heißt in Deutschland oft: mindestens 15 Jahre Haft. Danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden – aber nur, wenn keine Gefahr mehr von der Person ausgeht. In besonders schweren Fällen bleibt jemand tatsächlich lebenslang in Sicherungsverwahrung.

Wie viele Menschen sitzen derzeit im Gefängnis?

2024 saßen rund 37.800 Menschen in Deutschland in der Strafhaft. Diese Zahl beinhaltet dabei nur erwachsene Männer und Frauen im Strafvollzug. Menschen, die in U-Haft oder anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie z.B. Jugendarrest, untergebracht sind, werden hier nicht gezählt.

Wie viele Inhaftierte sind in den letzten 10 Jahren aus deutschen Gefängnissen ausgebrochen?

In den letzten 10 Jahren gab es insgesamt nur wenige Dutzend erfolgreiche Ausbrüche. In Bayern beispielsweise gab es seit 2014 insgesamt vier Ausbrüche. Von einem Gefängnisausbruch spricht man, wenn es einem Gefangenen gelingt, aus dem durch Mauern und ähnlichen Dingen abgesicherten Bereich des Gefängnisses zu entkommen.

Wenn ich in einer anderen Stadt ein Verbrechen begehe, wo komme ich ins Gefängnis?

Wer in Haft muss, kommt nicht irgendwohin: U-Haft erfolgt am Ort der zuständigen Staatsanwaltschaft, Strafhaft meist in der Region des Verfahrens. In Bayern beispielsweise regelt ein Vollstreckungsplan, welche JVA zuständig ist – gestaffelt nach Haftdauer und Einzugsgebiet.

 

Diese Fragen zeigen deutlich: Kinder sind neugierig, sie stellen kluge Fragen, die auch gesellschaftlich relevant sind.  Eine gemeinsame Aufklärung trägt dazu bei, falsche Vorstellungen zu korrigieren, Stigmatisierung zu begegnen und Wissen über das Strafvollzugssystem zu vermitteln.

Danke, dass Sie Teil unserer Kampagne waren. Und bleiben Sie offen für kleine Stimmen, denn manchmal stellen sie die größten Fragen.