Heute, am 20. September 2024, feiern wir den Weltkindertag und erinnern an die Rechte aller Kinder, die in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschrieben sind. Doch für Kinder von Inhaftierten bleibt besonders eines dieser grundlegenden Rechte in Deutschland oftmals unerfüllt: das Recht auf regelmäßigen, direkten Kontakt zu beiden Elternteilen, auch wenn einer von ihnen inhaftiert ist. Artikel 9 der UN-KRK garantiert diesen Anspruch – leider wird er in der Praxis häufig nur unzureichend umgesetzt.

Schätzungsweise 100.000 Kinder in Deutschland sind aktuell von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Für diese Kinder bedeutet die Haft ihres Elternteils einen enormen Einschnitt in ihr Leben. Der Kontakt ist oft auf wenige, kurze Besuche pro Monat beschränkt und findet meist nicht unter kindgerechten Bedingungen statt. Hinzu kommen meist lange Anreisen zu den Justizvollzugsanstalten (JVA) sowie Besuche, die in ungeeigneten Räumen mit unzureichenden Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten stattfinden. Diese Umstände erschweren den betroffenen Kindern nicht nur den Kontakt, sondern auch die emotionale Bindung zu ihrem inhaftierten Elternteil.

Was fordert die UN-Kinderrechtskonvention?

Artikel 9 der UN-KRK sichert jedem Kind das Recht auf regelmäßigen, persönlichen und unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, soweit dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. In Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder durch die Konvention gebunden, diesen Anspruch umzusetzen. Doch die Realität sieht anders aus: In den meisten Bundesländern variiert die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesuchszeit erheblich – von monatlich einer Stunde (z.B. in Hessen und Saarland) bis zu vier Stunden (z.B. in Brandenburg und Sachsen). Auch die Möglichkeiten für zusätzliche Langzeitbesuche oder telefonischen und digitalen Kontakt sind nicht flächendeckend geregelt und hängen oft von der jeweiligen JVA ab.

Warum sind Besuche so wichtig?

Für Kinder, deren Eltern inhaftiert sind, ist der regelmäßige persönliche Kontakt nicht nur eine Möglichkeit, die familiäre Bindung aufrechtzuerhalten – er ist ein zentraler Bestandteil ihrer Entwicklung und emotionalen Stabilität. Der Kontakt hilft ihnen, besser mit der belastenden Situation umzugehen und Entfremdung zu verhindern, die besonders bei längeren Haftstrafen auftreten kann.

Untersuchungen zeigen, dass regelmäßige Besuche und Gespräche mit dem inhaftierten Elternteil dazu beitragen, dass Kinder das Geschehen besser verarbeiten und sich weniger isoliert fühlen. Zudem kann der Kontakt die Wiedereingliederung des Elternteils nach der Haft unterstützen, was langfristig der ganzen Familie zugutekommt.

Was muss sich ändern?

Es braucht dringend einheitliche, bundesweite Mindeststandards, die den Kontakt zwischen Kindern und ihren inhaftierten Eltern gewährleisten. Dazu zählen:

  1. Geregelte Besuchszeiten in allen Bundesländern und JVAen, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Diese sollten häufiger und länger sein als aktuell in vielen Fällen der Standard ist.
  2. Kindgerechte Besuchsumgebungen mit Spielmöglichkeiten und geschützten Bereichen, die es den Kindern erleichtern, sich in der ungewohnten Umgebung der JVA zurechtzufinden.
  3. Erweiterte digitale Kontaktmöglichkeiten, wie z.B. Videotelefonie, die als Ergänzung zu persönlichen Besuchen angeboten werden sollten und nicht auf die reguläre Besuchszeit angerechnet werden dürfen.
  4. Sensibilisierung der Justizvollzugsanstalten für die Bedürfnisse der Kinder von Inhaftierten sowie Schulungen für das Personal, um den Umgang mit diesen Kindern zu verbessern.

Der Weltkindertag erinnert uns daran, dass jedes Kind das Recht auf eine glückliche und gesunde Kindheit hat – unabhängig von den Lebensumständen. Der regelmäßige Kontakt zu inhaftierten Eltern ist ein Menschenrecht, das von allen staatlichen Stellen in Deutschland respektiert und umgesetzt werden muss.

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Kinder von Inhaftierten nicht weiter vergessen werden und ihnen die Unterstützung zukommt, die sie verdienen!

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Kinder von Inhaftierten“ führt das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) im Auftrag der Auridis Stiftung eine umfangreiche Bestandsanalyse durch. Ziel der Erhebung ist es, die Lebenssituation von Kindern inhaftierter Eltern in den Bundesländern Hessen, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen besser zu verstehen und die familienorientierten Unterstützungsangebote für diese Kinder und ihre Familien systematisch zu untersuchen.

Hintergrund und Zielsetzung

Kinder von inhaftierten Eltern stehen oft vor besonderen Herausforderungen, da die Inhaftierung eines Elternteils tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Lebensumstände hat. Das Forschungsprojekt möchte deshalb sowohl familienorientierte Unterstützungsangebote innerhalb der Justizvollzugsanstalten als auch externe Angebote analysieren. Die Erkenntnisse aus dieser Bestandsaufnahme sollen helfen, das Unterstützungsnetzwerk für betroffene Kinder weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Ihre Teilnahme als Fachkraft

Wir richten uns gezielt an Fachkräfte, die in familienorientierten Unterstützungsprojekten tätig sind und mit inhaftierten Eltern arbeiten. Ihre Einschätzungen und Erfahrungen sind von großer Bedeutung, da Sie direkten Einblick in die Wirkung und Herausforderungen der bestehenden Maßnahmen haben. Ihre Teilnahme an der Umfrage trägt wesentlich dazu bei, die Versorgungssituation von Kindern inhaftierter Eltern weiter zu optimieren.

Umfang der Befragung

Sollten Sie in mehreren Justizvollzugsanstalten tätig sein oder dort familienorientierte Angebote durchführen, haben Sie die Möglichkeit, den Fragebogen für bis zu drei Haftanstalten auszufüllen. Dies ermöglicht eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Standorte und ihrer spezifischen Gegebenheiten. Alternativ können Sie sich auch auf eine Haftanstalt konzentrieren, in der Sie schwerpunktmäßig tätig sind.

Vertraulichkeit und Auswertung

Die Befragung erfolgt anonym, und es besteht zu keiner Zeit die Möglichkeit, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Institutionen zu ziehen. Ihre Antworten werden systematisch ausgewertet und liefern wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung familienorientierter Angebote.

Ihre Mitwirkung ist entscheidend

Durch Ihre Teilnahme helfen Sie uns, ein besseres Verständnis für die Lebenssituation der betroffenen Kinder zu gewinnen und gezielte Verbesserungen für deren Unterstützung anzustoßen. Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten – jede Ihrer Einschätzungen zählt!

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihr Engagement. Ihre Teilnahme trägt entscheidend dazu bei, die Zukunft der Kinder von Inhaftierten positiv zu gestalten.

Kontakt bei Fragen:

Wenn Sie Fragen haben, dann können Sie uns gerne Ihre Fragen zukommen lassen. Bitte schreiben Sie dann auch Ihre Antwortadresse auf.

Schreiben Sie das IKJ gerne an:
IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe
Stichwort: KVI
Altendorfer Straße 237
45143 Essen

Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) macht eine Umfrage bei Familien, in denen ein Elternteil im Gefängnis ist. Zusammen mit der Auridis Stiftung wird diese Befragung in Berlin, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

 

Das IKJ und die Auridis Stiftung möchten in dem Forschungsprojekt wissen, wie gut die Familienangebote in den Gefängnissen für Familien funktionieren, und herausfinden, wie gut diese Angebote den Familien helfen.

Daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei der Forschung helfen und einen Fragebogen ausfüllen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Wenn Sie eine oder mehrere Fragen nicht beantworten möchten, ist das vollkommen in Ordnung.

Wenn Sie keinen Kontakt zum anderen Elternteil in Haft haben, dann können Sie trotzdem an unserer Umfrage teilnehmen.

Kontakt bei Fragen:

Wenn Sie an uns Fragen haben, dann können Sie uns gerne Ihre Fragen zukommen lassen. Bitte schreiben Sie uns dann auch Ihre Antwortadresse auf.

Schreiben Sie das IKJ gerne an:
IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe
Stichwort: KVI
Altendorfer Straße 237
45143 Essen

Die Inhaftierung der eigenen Mutter ist ein großer Schock für die Kinder und wirft gleichzeitig viele Fragen auf. Es ist nicht immer einfach, Erklärungen darauf zu finden. In unserem Beitrag und Flyer „Mama muss ins Gefängnis“ finden Sie daher kindgerechte Antworten zu diesem schwierigen Thema.

 

Das Wichtigste zuerst

Dein Papa hat dich immer noch lieb. Du kannst deinen Papa noch lieb haben. Daran wird sich nichts ändern!

Geht es Papa gut?

Dein Papa ist versorgt. Er hat ein eigenes Bett und bekommt genug zu Essen. Falls er krank wird, gibt es einen Arzt im Gefängnis.

Besuche

Wie oft und wann du deinen Papa besuchen darfst, ist bei jedem Gefängnis anders. Die Besuchszeiten kannst du auf der Homepage des Gefängnisses nachschauen.

Telefonate

Du kannst deinen Papa im Gefängnis nicht anrufen. In manchen Gefängnissen ist es aber möglich, dass dein Papa dich anruft.

Briefe

Du kannst deinem Papa jederzeit Briefe schreiben. Die Briefe werden im Gefängnis kontrolliert. Darum kommen die Briefe erst ein paar Tage später an. Sticker, Klebestreifen oder Kleber darfst du nicht verwenden.

Handy, Chat, E-Mail

Handys sind im Gefängnis nicht erlaubt. Dein Papa hat im Gefängnis kein Internet. Dein Papa kann also auch nicht chatten, E-Mails versenden oder empfangen.

Noch mehr Fragen?

Antworten auf noch viele andere Fragen sowie Informationen rund um das Thema Inhaftierung findest du auf: 



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Partner in Haft. Was nun? Papa muss ins Gefängnis. Was jetzt?

Ende Juli war es soweit: Angehörige von Inhaftierten der JVA Waldeck, begleitet von Mitarbeiterinnen der katholischen Seelsorge und dem Modellprojekt „Angehörigenarbeit“, trafen sich zu einem besonderen Ausflug im Rostocker Zoo.

Der Tag begann mit einem gemeinsamen Start, bevor die Familien das weitläufige Zoogelände erkundeten. Ob allein oder in Kleingruppen – es gab viel zu entdecken und zu erleben. Zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt trafen sich alle Teilnehmer wieder zum gemeinsamen Mittagessen. Dank der guten Organisation konnten wir einen reservierten Tisch nutzen, der von den Mitarbeitern des Zoos ansprechend dekoriert worden war.

Nach einer Stärkung machten sich die Familien erneut auf den Weg, um die vielen weiteren Attraktionen des Zoos zu erkunden. Besonders die Kinder hatten eine großartige Zeit: Sie beobachteten und lernten unterschiedliche Tiere kennen, erforschten verschiedene Stationen und Spielplätze und erlebten viele spannende Momente.

Während die Kinder sich vergnügten, nutzten die Erwachsenen die Gelegenheit zum Austausch. Die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen der katholischen Seelsorge und des Modellprojekts „Angehörigenarbeit“ bot Raum für wertvolle Gespräche und intensiven Austausch.

Der Tag endete mit vielen strahlenden Gesichtern und positivem Feedback. Müde, aber glücklich, machten sich die Familien auf den Heimweg. Dieser gemeinsame Zoobesuch war für alle Beteiligten eine bereichernde Erfahrung und ein schöner Anlass, wertvolle Zeit miteinander zu verbringen und neue Kraft zu schöpfen.

Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) Bayern hat neben der Entwicklung neuer Angebote und der direkten Beratung von Familien auch die Aufgabe, Fachkräfte für das Thema „Kinder von Inhaftierten“ zu schulen. Erfreulicherweise konnten im Rahmen der anstaltsinternen Fortbildung der JVA Nürnberg (einschließlich der Außenstellen) bei 17 Terminen rund 330 Mitarbeitende aus allen Bereichen, darunter der allgemeine Vollzugsdienst, Fachdienste und die Leitungsebene, für die Probleme der Kinder sensibilisiert werden, die durch die Inhaftierung eines Elternteils entstehen. Hierbei fand auch eine intensive Thematisierung des „familienorientierten Vollzugs“ statt.

Kontroverse Diskussionen und konstruktive Anregungen

Während der Veranstaltungen gab es teils kontroverse Diskussionen über Veränderungen, die durch die Landesfachstelle angestoßen wurden. Ein Beispiel ist die Markierung der Wege, die den Kindern beim Besuch den Weg mittels Hufspuren des Maskottchens Juki weisen. Diese Maßnahmen wurden jedoch auch von vielen Teilnehmenden positiv aufgenommen, was sich in zahlreichen konstruktiven Anregungen und einer hohen Bereitschaft zur Unterstützung familienorientierter Angebote zeigte. Ein wichtiges Thema, das von den Mitarbeitenden angesprochen wurde, war der Personalmangel, da die Umsetzung der familienorientierten Angebote natürlich auch zu einem zeitlichen Mehraufwand bei den Diensthabenden führt.

Praktische Vorschläge der Teilnehmenden

In den Rückmeldungen der Teilnehmenden wurde unter anderem angeregt, Briefsets, die speziell für die Kommunikation zwischen Kind und inhaftiertem Elternteil entwickelt wurden, in der Zugangsabteilung bereitzulegen. Zudem wurde eine Anleitung für den Briefkontakt gewünscht, beispielsweise mit Piktogrammen. Eine weitere Idee war, „Überzieher“ mit dem Juki-Design für die Handsonden, die bei der Einlasskontrolle zum Einsatz kommen, von der Schneiderei nähen zu lassen.

Positives Fazit und Ausblick

Aus Sicht der Landesfachstelle und der Justizvollzugsanstalt ist es ein großer Erfolg, so viele Mitarbeitende einer JVA für das Thema „Kinder von Inhaftierten“ erreicht zu haben und somit auch den Austausch innerhalb der JVA zu befördern. Ein Teilnehmender bedankte sich für die Veranstaltung mit den Worten: „Danke für den tollen und informativen Vortrag :)“ Ein wichtiges Thema, das von den Mitarbeitenden angesprochen wurde, war der Personalmangel.

In einem Nachgespräch mit der Leitungsebene werden die konkreten Anregungen geprüft und Umsetzungsmöglichkeiten besprochen. Am Ende geht es darum, sich gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten einzusetzen, um deren bestmögliche Entwicklung zu unterstützen.

Wir sind stolz auf die positive Resonanz und die vielen konstruktiven Ideen und freuen uns darauf, gemeinsam mit der JVA Nürnberg weitere Schritte zu gehen, um die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zu verbessern.

Direkt im Anschluss an die COPE-Konferenz fand am 14. Juni 2024 in den Räumlichkeiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte der Fachtag der Projektbundesländer Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ statt. Diese Veranstaltung brachte Vertreter*innen aus Ministerien, Projektbeiräten und Landesfachstellen der sechs Projektbundesländer sowie Interessierte aus zwei weiteren Bundesländern zusammen, um zentrale Fragen zur Unterstützung von Kindern mit inhaftierten Eltern zu diskutieren.

Nach der Begrüßung durch Hilde Kugler von der Bundeskoordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten und Claudia Kittel von der Monitoringstelle UN-KRK führten Elke Brachaus von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin sowie Grit Doernbrack von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin die Anwesenden mit einleitenden Worten in die Themen des Fachtages ein.

Projektüberblick und Kennenlernen

In  einer ersten Austauschrunde konnten sich die Teilnehmenden gegenseitig über ihre Landesprojekte „Netzwerk KvI“ informieren und in acht Gruppen zu je vier Personen über folgende Fragen diskutieren:

  • Status quo: Wie läuft das Projekt Kinder von Inhaftierten in meinem Bundesland?
  • Umsetzung: Wie sind die Regelungen bzw. Umsetzungen in Ihrer Einrichtung bzw. Behörde?
  • Herausforderungen: Was sind die größten Herausforderungen in meinem Tätigkeitsfeld?
  • Unterstützung: Welche Unterstützungsmöglichkeiten können Sie anbieten, welche wünschen Sie sich?

Workshops und Diskussionen

In den Projekten der Bundesländer werden häufig ähnliche Grundsatzthemen in den Beiräten diskutiert.

Für diesen Fachtag wurden zwei wichtige Fragestellungen ausgewählt:

  1. Wie können die Kinder und Angehörigen in ihrem Sozialraum erreicht werden?
  2. Wie lassen sich die unterschiedlichen Anforderungen von den Kinderrechten einerseits und den Sicherheitsmaßnahmen des Justizvollzuges andererseits in Einklang bringen?

Der erste Workshop, moderiert von Sven Zibell und Kirsten Holert aus Hamburg, konzentrierte sich auf Zugangsmöglichkeiten zu Kindern von Inhaftierten über sozialraumorientierte Angebote und offene Kinder- und Jugendarbeit. Die besondere Förderstruktur in Hamburg regte hier zu intensiven Diskussionen und Umsetzungsideen in anderen Bundesländern an.

Der zweite Workshop, geleitet von Anja Seick aus Berlin und Heike Schlagge von der JVA Moabit, stellte das Thema „Kinderrechte vs. Sicherheit“ in den Fokus „Kinder als Chance für Justizvollzugsanstalten“ und regte über Praxisbeispiele zur gemeinsamen Lösungssuche an. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Teilnehmenden von der Kinderschutzbeauftragten über Mitarbeiterinnen aus JVAen, verschiedenen sozialen Diensten bis hin zu der Entscheidungsebene in Justiz- und Sozialministerien war sehr gewinnbringend für die Diskussionen. Die unterschiedlichsten Expertisen beleuchteten viele verschiedene Facetten und Zusammenhänge der Themen, woraus sich wertvolle neue Lösungsansätze und Ideen entwickelten.

Fazit und Kontakt

Die Diskussionen des Tages waren geprägt von einem offenen Austausch über den aktuellen Stand der Projekte in den jeweiligen Bundesländern, die verschiedenen Umsetzungsstrategien und die größten Herausforderungen in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern. Dabei wurde auch intensiv darüber gesprochen, welche Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden können und welche noch benötigt werden.

Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Verlauf des Fachtags und die wertvollen Beiträge aller Teilnehmenden.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

von links: Leiterin der Justizvollzugsanstalt Renate Gaddum, ASD Teamleiterin Lena Kastenholz, Jugendamtsleiterin Silke Burkard-Fries, JVA-Familienbeauftragte Lena Schmitt, JVA Sozialdienstleiter Stephan Unland und von der NRW Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten“ Hartmut Gähl. Es fehlt auf dem Foto vom LVR Landesjugendamt Fachberater Jan Fries

Am 28. Mai 2024 trafen sich Vertreter*innen der JVA Rheinbach, des Jugendamts Rheinbach, des LVR-Landesjugendamts und der Landesfachstelle Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) NRW zu einem ersten Kooperationstreffen, um neue Unterstützungsangebote für Angehörige und Kinder von Inhaftierten zu entwickeln.

Teilnehmer*innen dieses Treffens waren die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Renate Gaddum, die Familienbeauftragte der JVA Lena Schmitt, Jugendamtsleiterin Silke Burkard-Fries, ASD-Teamleiterin Lena Kastenholz, JVA-Sozialdienstleiter Stephan Unland sowie Fachberater Jan Fries vom LVR-Landesjugendamt Rheinland und Hartmut Gähl von der Landesfachstelle Netzwerk KvI NRW.

Das Treffen wurde auf Initiative von Lena Schmitt und Hartmut Gähl organisiert. Es knüpfte an erste Gespräche an, die bereits am 22. Februar 2024 beim 1.Symposium „Familiensensibler Strafvollzug“ des Justizministeriums NRW in Bad Münstereifel stattfanden. Der konstruktive Austausch führte schnell zu einer gemeinsamen Vision, die Situation der Kinder von Inhaftierten in der JVA Rheinbach zu verbessern.

Vorstellung der Landesfachstelle und bestehende Angebote

Hartmut Gähl eröffnete das Treffen mit einer Vorstellung der Landesfachstelle Netzwerk KvI NRW und deren Arbeitsschwerpunkten. Anschließend berichtete Stephan Unland über die bestehenden familiensensiblen Angebote und formulierte neue Bedarfe und Ideen für zukünftige Kooperationen. Diese wurden von Jugendamtsleiterin Silke Burkard-Fries positiv aufgenommen. Sie erklärte: „Es ist eine tolle Chance für uns als Jugendamt, direkt von Beginn an etwas sehr Sinnvolles für Kinder, die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind, und deren Familien mitgestalten zu können.“

Neue Maßnahmen zur Unterstützung von Familien

Zu den zukünftigen Maßnahmen gehören regelmäßige Beratungsangebote für Angehörige und deren Kinder, die von den Fachkräften des Jugendamts Rheinbach bereitgestellt werden. Diese Beratungen sollen umfassende Informationen über Unterstützungsangebote und „Frühe Hilfen“ bieten, die vor, während und nach der Inhaftierung eines Elternteils zur Verfügung stehen.

Ein weiteres zentrales Vorhaben ist die Einrichtung eines Angehörigencafés in der Nähe der JVA Rheinbach. Dieses Café soll eine niederschwellige Anlaufstelle für Angehörige sein, wo sie sich austauschen und bei Bedarf Fachkräfte des Jugendamts ansprechen können. Stephan Unland betonte: „Ein tolles Angebot wie das Angehörigencafé ist in Räumlichkeiten einer JVA nicht immer leicht zu organisieren. Umso besser und unkomplizierter kann dieses in der Nähe der JVA in Rheinbach über das Jugendamt und deren Raummöglichkeiten umgesetzt werden. Wir freuen uns riesig über diese Möglichkeit!“

Ergänzende Dienstleistungen und zukünftige Pläne

Die angedachten Angebote werden durch bereits vorhandene Dienstleistungen wie die Schuldnerberatung, durchgeführt von Markus Kühn vom „Sozialdienst Katholischer Männer e.V.“ Rhein-Sieg, ergänzt. Kühn konnte am ersten Treffen zwar nicht teilnehmen, wird aber eigene und weitere Angebotsideen in Zukunft einbringen.

Hartmut Gähl zeigte sich begeistert über den positiven Verlauf des Treffens: „Der konstruktive Austausch im Rahmen dieses ersten Kooperationstreffens stimmt alle Anwesenden sehr zuversichtlich, dass die Umsetzung der gemeinsam geplanten Vorhaben auch Beispielcharakter für andere JVA-Standorte haben wird und dass davon insbesondere die Kinder von Inhaftierten profitieren!“

Zusätzlich plant die Landesfachstelle Netzwerk KvI NRW noch in diesem Jahr einen Infofachtag für umliegende Jugendämter und weiteres Fachpersonal in der JVA Rheinbach. Ein weiteres Sensibilisierungsformat zum Thema „Familiensensibler (Straf-)Vollzug“ könnte im kommenden Jahr folgen, nachdem ein erster Durchlauf dieses Formats Ende des Jahres in der JVA Bielefeld-Brackwede stattfindet.

Fazit

Dieses erste Kooperationstreffen markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer verbesserten Unterstützung für Familien und Kinder von Inhaftierten. Die enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen verspricht nachhaltige Verbesserungen für alle Betroffenen.

Die Abenteuercamps, die sich speziell an Kinder von Inhaftierten richten, sind kostenfrei und ermöglichen den Kindern eine schöne Sommerfreizeit.

Die Herausforderungen, denen Kinder von Inhaftierten gegenüberstehen, sind vielschichtig: Neben dem Verlust eines Elternteils tragen sie oft das Gewicht sozialer Stigmatisierung und wirtschaftlicher Belastungen. Freunde und Familienmitglieder können sich distanzieren, und diese Kinder tragen oft ein bedrückendes Geheimnis mit sich herum.

 

Ein geschützter Raum für Stärkung und Entwicklung

Die Abenteuercamps bieten nicht nur Spaß und Spiele, sondern auch einen geschützten Raum, um das Selbstwertgefühl der Kinder zu stärken und ihre persönliche Entwicklung zu unterstützen. Durch ein breites Spektrum an Aktivitäten, von Geländespielen über handwerkliche Workshops bis hin zu Lagerfeuerabenden, haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Stärken zu entdecken und positive Erfahrungen zu sammeln.

Professionelle Begleitung und Unterstützung

Das Team hinter den Abenteuercamps besteht aus ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die speziell für diese Aufgabe geschult sind. Neben Fachkräften wie Sozialarbeitern und Pädagogen sind auch Personen aus verschiedenen Berufen vertreten, um den Kindern ein vielfältiges und inspirierendes Umfeld zu bieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Kindern einfühlsam zur Seite und unterstützen sie dabei, ihre persönlichen Grenzen zu respektieren und gleichzeitig neue Erfahrungen zu machen.

Ein inklusives und respektvolles Umfeld

Die Abenteuercamps sind offen für Kinder aller religiösen Hintergründe und verzichten bewusst auf jeglichen Bekenntniszwang. Stattdessen steht das gemeinsame Erlebnis im Mittelpunkt, in dem jede religiöse Überzeugung den gleichen Respekt erfährt. Der gemeinsame Rahmen des Camps bietet den Kindern eine wertvolle Gelegenheit, sich auszuprobieren und neue Freundschaften zu knüpfen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Hintergrund.

Ein kostenloses Angebot

Die Abenteuercamps sind kostenlos, lediglich die An- und Abreise muss selbst bezahlt werden. Diese kann bei Bedarf aber auch unterstützt werden, um allen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen.

Insgesamt bieten die Abenteuercamps eine einzigartige Gelegenheit für Kinder von Inhaftierten, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen, neue Erfahrungen zu sammeln und gestärkt in die Zukunft zu gehen. Durch die Unterstützung und Begleitung im geschützten Rahmen können diese Kinder Hoffnung schöpfen und positive Perspektiven für ihr Leben entwickeln.

Termine:

„For the Time Being“ ist ein 90-minütiger Dokumentarfilm, der sich mit den Auswirkungen einer Haftstrafe für die zurück gebliebenen Angehörigen beschäftigt.

In der Langzeitbeobachtung begleitet die mehrfach ausgezeichnete Nachwuchsregisseurin Nele Dehnenkamp die Afroamerikanische Mutter Michelle Bastien-Archer dabei, wie sie unermüdlich für die Freilassung ihres Ehemanns kämpft. Jermaine behauptet, unschuldig wegen Mordes zu einer 22-jährigen Haftstrafe verurteilt worden zu sein. In einem kräftezehrenden Familienalltag aus Telefonanrufen, kurzen Besuchen im Gefängnis und Briefen kämpft Michelle für ein Berufungsverfahren in Jermaines Fall und träumt von einem idyllischen Familienleben außerhalb der Gefängnismauern. Der Film ist über neun Jahre hinweg entstanden und dokumentiert feinfühlig Michelles emotionale Reise bis zur Entlassung ihres Ehemannes.

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