Für Kinder sind Mama oder Papa oft die unfehlbaren Superhelden. Doch die harte Realität sieht manchmal ganz anders aus und kann die kindliche Vorstellung schwer erschüttern. Das Neugier-Feature von WDR 5 „Wenn Mama oder Papa ins Gefängnis muss“ wirft einen einfühlsamen Blick auf die oft übersehene Realität von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil.

Das Feature beleuchtet die emotionalen Herausforderungen, mit denen Kinder bei der Inhaftierung eines Elternteils konfrontiert sind. Hier kommen betroffene Kinder zu Wort und teilen ihre persönlichen Erfahrungen. Eine gemeinsame Botschaft, die sich durch ihre Geschichten zieht, ist die anfängliche Unfassbarkeit: „Papa im Gefängnis? Das kann doch gar nicht sein! Papa ist doch mein Superheld und Superhelden machen keine Fehler.“

Die Kinder berichten von der schmerzhaften Phase des Begreifens und der damit verbundenen Unsicherheit. Hier tritt die Wichtigkeit von Unterstützung und Verständnis seitens der Gesellschaft sowie die Schulung von Fachkräften in den Vordergrund. So bieten u.a. die Expertinnen Hilde Kugler, Leiterin der Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten, und Jutta Möllers, Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW, interessante Hintergrundinformationen und kommentieren die Situation der betroffenen Kinder.

Das Feature gibt nicht nur Einblicke in die Gefühle und Gedanken der Kinder, sondern bietet auch Perspektiven von ehemals inhaftierten Vätern. Diese teilen ihre Erfahrungen und reflektieren über die Auswirkungen ihrer Inhaftierung auf die Familie. Es wird deutlich, dass die Trennung von einem Elternteil nicht nur die Kinder, sondern die gesamte Familie belastet.

Die Leiterin der Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hilde Kugler betont die Notwendigkeit von Empathie und Unterstützung für die Kinder: „Die Kinder sind oft nicht im Blick, obwohl sie genauso leiden. […] Es ist keine Belohnung für einen inhaftierten Vater, dass er sein Kind sehen darf, es ist das Recht des Kindes seinen Vater zu sehen.“ Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Kinder unschuldig sind. Sie haben nichts falsch gemacht und dürfen nicht für die Handlungen ihrer Eltern verurteilt werden. Es ist entscheidend, den betroffenen Kindern einen Raum für offenen Austausch und Verarbeitung zu bieten.

Insgesamt bekommt man im Feature seltene Eindrücke über ein bewegendes und oft übersehenes Thema. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sensiblen Herangehensweise an die Situation von Kindern von inhaftierten Eltern und zeigt auf, wie wichtig die Entstigmatisierung der Gesellschaft ist, um den betroffenen Familien und insbesondere den Kindern das Leben nicht noch schwieriger zu machen.

Am 25. November fand der 2. „Rothenberg Repeat“ statt. Er wurde 2020 von Simon Spindler speziell für Kinder von Inhaftierten ins Leben gerufen. Der Spendenlauf dauert 24 Stunden, in denen so viel Höhenmeter wie möglich gelaufen werden sollen. Je mehr Höhenmeter zusammenkommen, desto höher ist der Betrag, der gespendet wird.

Frage 1: Herzlichen Glückwunsch zu deinem sportlichen Erfolg! Wir haben uns gerade noch einmal das Video deines Laufes angeschaut und sind tief beeindruckt von deiner phänomenalen Leistung. Kannst du uns erzählen, wie sich die 24 Stunden angefühlt haben und wie es war, als der Lauf zu Ende gegangen ist?

Vielen Dank! Ich bin beim Rothenberg Repeat ja nicht nur als Läufer im Einsatz, sondern bin auch Einladender, Organisator und Betreuer in Personalunion. Ich wurde aber tatkräftig von Patrick, der auch das Video gefilmt und geschnitten hat, unterstützt. Wir hatten ein Selbstversorgerhaus direkt am Start-/Zielbereich gebucht, was es bezüglich Aufwärmen, Verpflegung und Schlafen deutlich angenehmer gemacht hat. Aufgrund dieser verschiedenen Rollen, hatte ich mir im Vorfeld vorgenommen, es ganz entspannt angehen zu lassen. Zwar hatte ich mir erhofft, an einem sehr guten Tag auf 45 Runden (pro Runde 3km und 200 Höhenmeter) und somit auf über 8848 Höhenmeter (Mount Everest) zu kommen, wollte aber auch nichts um einen hohen Preis erzwingen. So kam es, dass ich die ersten 15 Runden sehr entspannt Laufen konnte. Dann, mit Einbruch der Dämmerung und des stärkeren Schneefalls, ging die Kraft nach ca. 8 Stunden langsam zu Neige. Nach 23 Runden, ich war knapp 12 Stunden unterwegs, machte ich eine längere Verpflegungspause und beschloss im Anschluss daran erst einmal schlafen zu gehen. Gegen 1 Uhr nachts stand ich auf, um zu schauen, wie es den übrigen Läufern ergeht (drei waren noch unterwegs), lief zwei Runden und legte mich anschließend wieder hin. Zur letzten Runde stand ich nochmal auf, um den Abschluss zelebrieren. Zwei Teilnehmer liefen die 24 Stunden ohne große Pausen durch und überschritten die Grenze von 45 bzw. 46 Runden. Eine Wahnsinnsleistung bei diesen schwierigen Bedingungen mit Schnee, Sturm, Matsch und Kälte. Mich selbst hat es sehr glücklich gemacht, zu verfolgen, wie alle Läufer*innen um ihre eigenen Ziele kämpften. Sehr beeindruckend! Körperlich ging es mir selbst, bis auf die Müdigkeit, sehr, sehr gut. Ich bin meinem Körper sehr dankbar, dass er diese Strapazen manchmal recht gut aushält.

Frage 2: Du spendest nicht nur alle finanziellen Überschüsse für Kinder von Inhaftierten, sondern hast diesen Spendenlauf 2020 ins Leben gerufen. Wie bist du darauf gekommen und warum möchtest du gerade diese spezielle Gruppe von Kindern unterstützen?

Seit meinem Praktikum im Studium der Sozialen Arbeit war ich eng mit dem Treffpunkt e.V. verbunden und arbeitete seit 2013 in den Bereichen Soziales Training, Soziale Einzeltrainings und der Treffpunkt Akademie. Während meiner Tätigkeit gab es schon immer Überschneidungen mit anderen Teams. Wir hatte einmal die Aktion, dass jeder in zwei anderen Bereichen der Einrichtung hospitieren sollte. Ich wählte die Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten und war von dieser Arbeit sehr berührt. Insbesondere die Projekte für Kinder von Inhaftierten haben es mir angetan. Als dreifacher Papa konnte ich mich da ganz gut hineinfühlen und empfand es als hochgradig unfair, dass Kindern von Inhaftierten Hürden, ja fast riesige Berge in den Lebensweg gelegt werden, für die sie gar nicht selbst verantwortlich sind. Kombiniert mit meiner eigenen Laufleidenschaft entstand diese Idee (mit der Berg- bzw. Höhenmeter-Metapher) in meinem Kopf. Allerdings setzte ich dieses Projekt erst nach meinem Ausscheiden bei Treffpunkt e.V. im Sommer 2020 in die Tat um. Da ich mich mit den Werten und der Arbeits-Kultur bei Treffpunkt e.V. zu 99% identifizieren konnte, baute ich über die Jahre eine ganz starke Bindung und Solidarität auf. Der Wechsel weg vom Treffpunkt e.V. war ein der familiären Situation geschuldeter „Kopf-Wechsel“. Das Herz blieb und bleibt auch bis heute teilweise bei meiner ersten sozialpädagogischen Station. Das führte dazu, dass ich mich mit einem Spendenlauf „verabschieden“ wollte. Das war die Geburtsstunde des Rothenberg Repeat.

Frage 3: Wie hat sich die Suche nach Spender*innen gestaltet? War es einfach, Spender*innen für dein Projekt zu gewinnen?

Beim ersten Durchgang (Anfang 2021) haben das Läufer*innen übernommen. Ich mache das ganz nebenbei und der Aufwand Sponsoren zu finden ist leider sehr groß. Daher sind die Spender*innen die Läufer*innen selbst. Ich hatte immer so ca. 20 Läufer*innen, die, je nachdem wie weit sie laufen wollten, auf den Organisationsbeitrag von 5€ immer nochmal was draufgesetzt haben. Alle Überschüsse gehen dann in den Spendentopf.

Frage 4: Wie hast du potentielle Mitstreiter gefunden? Hast du schnell Läufer*innen gefunden, die sich dieser Herausforderung stellen wollten?

Gar nicht. Es gibt mehr Verrückte als man vielleicht erwarten würde. Tatsächlich war die Nachfrage auch der Auslöser eine zweite Auflage zu starten. Diesen zwei Jahres-Rhythmus möchte ich nun gerne weiterbehalten. Allerdings werde ich immer zwischen einem 24-Stunden und einem 12-Stunden-Lauf wechseln. Das heißt, dass es im Herbst 2025 wieder soweit sein wird!

Frage 5: Zum Abschluss, was würdest du anderen Menschen raten, die darüber nachdenken, sich sozial zu engagieren oder ähnliche wohltätige Initiativen ins Leben zu rufen oder zu unterstützen?

Verrückte/kreative Ideen kombiniert mit einem gemeinnützigen Spendenziel, das uns emotional erreicht, sind immer eine gute Grundlage für erfolgreiche Projekte. Außerdem würde ich jedem raten, ganz klein und mit realistischen Zielen zu starten. Auch kleine Beträge, die in den Spendentopf fließen, sind schon ein Erfolg. Und natürlich: wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Einfach mal Ausprobieren! Mein Ziel wäre es, den nächsten Durchgang des Rothenberg Repeat in 2025 ein kleines Stückchen „professioneller“ zu machen. Vor allem im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit und Spendenbereitschaft. Den kleinen, liebevollen und persönlichen Charakter, mit maximal 30 Läufer*innen soll aber unbedingt beibehalten werden. Die Reduzierung auf diesen Berg, bei manchmal ungemütlichen Bedingungen, ist das Erlebnis und eben auch die, meiner Meinung nach, beste Art und Weise, den Kindern von Inhaftierten, im übertragen Sinn, bei der Überwindung ihrer Berge in der Biographie beizustehen.

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Im November 2023 fand in Graal-Müritz ein Angehörigenwochenende für Familien von Inhaftierten statt. Es wurde von der Landeskoordinierungsstelle Netzwerk KvI Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Seelsorge aus Waldeck organisiert. Drei Familien, die Angehörige von Inhaftierten aus der JVA Waldeck sind, konnten in der Familienferienstätte St. Ursula ein gemeinsames Wochenende erleben. Auch hier standen besonders die Kinder von Inhaftierten im Mittelpunkt. Das Wochenende war geprägt von kreativen Aktivitäten, herzlichen Momenten und einer unterstützenden Atmosphäre.

Ein Wochenende auf die Wünsche der Kinder zugeschnitten

Das Besondere an diesem Wochenende: Das Programm richtete sich komplett nach den Wünschen der Kinder und wurde nach deren Ideen gestaltet. Auf dem Plan standen Spaziergänge, ausgedehnte Besuche der umliegenden Spielplätze sowie kreatives Basteln. In dieser unbeschwerten Zeit konnten die Kinder spielen, Spaß haben und miteinander toben.

Sandburgenwettbewerb als kreativer Höhepunkt

Höhepunkt des Wochenendes war zweifelsohne der Sandburgenwettbewerb. Die Familien tauchten mit Enthusiasmus in die Welt des Sandbaus ein und gestalteten fantasievolle Burgen. Der Wettbewerb schuf nicht nur einen Raum für kreative Entfaltung, sondern förderte auch den Teamgeist innerhalb der Familien.

Gemeinsame Mahlzeiten und intensive Gespräche

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden nicht nur durch Aktivitäten, sondern auch durch kulinarische Genüsse verbunden. Die Vollverpflegung bot neben schmackhaften Mahlzeiten auch die Gelegenheit zu entspannten Gesprächen. Insbesondere die Mütter und die teilnehmende Oma nutzten diese Zeit intensiv, um sich auszutauschen.

Eine Zeit der Verbundenheit und des Austauschs

Das Angehörigenwochenende im November war weit mehr als nur eine Ablenkung. Es war eine Zeit der Verbundenheit, die bei allen Teilnehmenden einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Die Veranstaltung zeigt, wie wichtig es ist, Raum für Gemeinschaft und Unterstützung zu schaffen – gerade in Situationen, die oft von Trennung und Belastung geprägt sind.

Der Zusammenhalt, der an diesem Wochenende entstand, zeigt, dass solche Veranstaltungen nicht nur notwendig, sondern auch wirkungsvoll sind. In einer Zeit, in der Unterstützung und Verständnis mehr denn je gebraucht werden, können kleine Gesten wie diese einen großen Unterschied machen und Kindern von Inhaftierten ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

Das Angehörigenwochenende im November wird sicherlich allen Teilnehmenden in guter Erinnerung bleiben!

Quelle: Deutsches Institut für Menschrechte

Muss ein Elternteil eine Haftstrafe antreten, kann das Kinder massiv belasten. Das Deutsche Institut für Menschrechte sprach mit Hilde Kugler, Projektleiterin der Bundesinitiative Netzwerk KvI, und Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, wie Kinder bestmöglich unterstützt werden können und was sie sich diesbezüglich von dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz 2023 erwarten.

Die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet einen drastischen Einschnitt im Leben eines Kindes. Was ist zu beachten, damit Kinder besser mit der Situation zurechtkommen?

Hilde Kugler: Wie in allen Trennungssituationen benötigen Kinder aus ihrem gesamten Umfeld Verständnis und Sicherheit. Eine Inhaftierung ist eine Art von Zwangstrennung und geprägt von Scham, Tabus und moralischen Bewertungen. Die Kinderrechte garantieren Kindern, dass ihre Rechte auch im Strafvollzug beachtet und vorrangig in Entscheidungen einbezogen werden. Konkret bedeutet dies, dass betroffene Kinder altersgerecht über ihr Recht auf direkten und persönlichen Kontakt mit dem inhaftierten Elternteil, Besuchsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote informiert werden.

Das ganze Interview können Sie hier nachlesen >>

Die JVA Nürnberg hat ihre Besuchsräume neugestaltet: Das Treffpunkt-Maskottchen Juki ziert nun in Form eines großen Zebra-Wandtattoos die Besuchsräume der Frauen- und Männeranstalt. In der Untersuchungshaftanstalt soll das Wandtattoo ebenfalls angebracht werden. So wird insbesondere für die kleinen Besucher eine freundlichere und einladendere Atmosphäre geschaffen.

Bei der Wahl des Motivs für das Wandtattoo wurde sich bewusst für das Zebra Juki entschieden. Es ist dem ein oder anderen bereits bekannt: So gibt es etwa das Kinderbuch „Wie Schokopudding und Spaghetti“, das Memory „Im Gefängnis – so lebt Papa“ oder das Juki-Briefset, das speziell dafür entwickelt wurde, den Kontakt zwischen Kind und inhaftiertem Elternteil zu halten. Zudem soll Juki eine spielerische und freundlichere Umgebung schaffen. Der Gedanke dahinter liegt auf der Hand: Der schwierige Kontext der Justizvollzugsanstalt, dem die Kinder bei den Besuchen des inhaftierten Elternteils ausgesetzt sind, soll dadurch aufgelockert werden. Juki begleitet die Kinder, schafft Vertrautheit und nimmt Nervosität.

Hufabdrücke als Wegweiser durch die Anstalt

Ergänzend zu dem Wandtattoo wurden in der Mütter-Gesprächsgruppe sowie von den Vätern der Vater-Kind-Gruppe, Hufabdrücke gefertigt – beide Gruppen werden vom Treffpunkt e.V. in der JVA durchgeführt. Die Hufabdrücke wurden bereits in der Frauenanstalt angebracht, in der Männeranstalt werden sie zeitnah ergänzt. Die Hufspuren auf dem Boden dienen nicht nur Dekorationszwecken, sondern erfüllen einen praktischen Zweck: Sie fungieren als Wegweiser, der den Kindern den Weg zum Besucherzimmer weist. Diese spielerische Form der Orientierung soll den betroffenen Kindern Unsicherheit und Anspannung nehmen, die oft mit dem Besuch des inhaftierten Elternteils in der JVA einhergehen.

Positive Resonanz

Jukis Einzug inklusive seiner Hufabdrücke kommt gut an: Einerseits wird den Besuchern der Weg erleichtert. Sie müssen nur den Hufabdrücken folgen, um zu ihrem Ziel zu gelangen. Andererseits bringt das freundliche Zebra mit seinen Spuren auch eine gewisse Leichtigkeit in das sonst so schwere Thema. So hat sich ein Kriminalbeamter erkundigt, ob die JVA neuerdings eine Reiterstaffel besäße und konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Bei einem Rechtsanwalt kam beim Anblick der Hufabdrücke die Frage auf, ob denn um die Ecke ein Einhorn zu erwarten sei?

Teil einer breiteren Initiative

Initiiert wurde die Neugestaltung der JVA-Besuchsräume von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, die Anfang 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ihr Ziel ist negative Auswirkungen, die mit der Inhaftierung eines Elternteils einhergehen, zu minimieren und die bestmögliche Entwicklung von Kindern Inhaftierter zu sichern.

KipsFam fragt: Frank Beese vom Netzwerk Kinder von Inhaftierten MV

Mehr als 100.000 Kinder in Deutschland wachsen mit einem Elternteil hinter Gittern auf. Viele von ihnen wünschen sich Kontakt zu ihren Vätern (nur etwa sechs Prozent der Inhaftierten sind Frauen). In vielen Anstalten mangelt es jedoch bisher an Möglichkeiten zur Umsetzung. Frank Beese von der Landeskoordinierungsstelle Kinder von Inhaftierten MV erklärt, wie es gelingen kann.

Mit welchen Herausforderungen sind Kinder konfrontiert, deren Eltern ins Gefängnis müssen?

Eine JVA ist kein idealer Ort der Begegnung. Inhaftierte werden von der Justiz in erster Linie nicht als Eltern gesehen, sondern eben als Straftäter. Sie haben eine begrenzte Zeit im Monat, um Besuch zu empfangen. Die Regelungen ermöglichen häufig keinen kindgerechten Umgang: Besuchsräume voller Tische und fremder Menschen, man muss leise sein, seine Sachen abgeben, wird beobachtet. Das ist kein Setting für Kinder; es wirkt befremdlich und beängstigend.

Die Kinder sind bestraft, ohne eine Straftat begangen zu haben und gewissermaßen mitinhaftiert. Allerdings fühlt sich niemand für sie zuständig: Die Justiz ist für die Inhaftierten da, die Kinder- und Jugendhilfe für die, die aktiv Unterstützung suchen. Wir möchten dafür sensibilisieren, dass Einrichtungen Verantwortung für die Kinder und Angehörigen übernehmen. Familie ist ein Resozialisierungsfaktor für die Väter. Die Haftzeit wiegt schwerer, wenn zuhause jemand auf einen wartet.

Wie möchte das Netzwerk unterstützen?

Einige Inhaftierte haben als Kinder zum Beispiel Gewalt oder die Inhaftierung des eigenen Vaters erlebt (wir lernen z.T. Gefangene in dritter Generation kennen). Sie haben häufig nicht erfahren, was ein guter Vater ist. Auch deswegen brauchen sie Zeit allein mit ihren Kindern. Dafür ist eine kindgerechte Atmosphäre notwendig: Spielsachen, Beschäftigungsmaterial und Besuchszeiten mit dem Kind, die die Väter allein gestalten können, auch ohne die Mutter. Um das umzusetzen, holen wir die Mitarbeitenden vor Ort mit ins Boot.

Unser gemeinsames Ziel ist es, bis 2025 in jeder Anstalt in MV eine*n Familienbeauftragte*n zu haben und einen freien Träger, der betroffene Familien betreut. Wir verstehen uns als Schnittstelle zwischen Justiz und Jugendhilfe.

In einigen Regionen klappt es schon sehr gut. An der JVA Waldeck wird beispielsweise durch das Maskottchen Robin Fuchs Gefängnis kindgerecht erklärt; Väter können ihren Kindern Karten schreiben, Fotos und Geschichten aufnehmen. Es gibt Familienfeste, Extrabesuche und Vätergruppen.

Wissen alle betroffenen Kinder, dass ihre Eltern in Haft sind?

Viele Eltern haben Angst davor, was passiert, wenn das Kind erfährt, dass Papa in Wirklichkeit gar nicht auf Montage, sondern im Knast ist. Väter schämen sich, weil sie etwas falsch gemacht haben. Dabei haben Kinder oft ganz praktische Fragen: Bekommst du was zu essen? Gehst du arbeiten? Was machst du, wenn du mal zum Arzt musst? Es ist wichtig, alles mit dem Kind altersgerecht zu besprechen. Beispielsweise gibt es die Idee von inhaftierten Vätern, Haft als eine andere Form von Stubenarrest zu erklären: Auch Erwachsene machen Fehler, die Konsequenzen haben.

Was kann außerdem helfen?

Für viele betroffenen Familien ist die Inhaftierungssituation schambehaftet und es besteht eine große Gefahr der Ausgrenzung. Väter werden zum Teil ganz plötzlich aus der Familie gerissen, die dann ohne Unterstützung dasteht. Wir möchten die Angst vor dem System nehmen und bieten Angehörigen sowohl vor Ort als auch online und anonym Beratungen und Chats an. In MV sind die Wege vom Wohnort zur Haftanstalt oft sehr lang und ohne eigenes Auto kaum zu bewerkstelligen – schon gar nicht für Kinder. Wir helfen in besonderen Fällen beim Transport und vermitteln Kontakte, gehen mit in die Jugendämter usw.

Im November laden wir zum ersten Mal betroffene Familie gemeinsam mit der Gefängnisseelsorge zu einem Wochenende nach Graal-Müritz ein, um Erfahrungen auszutauschen.

Ist es immer sinnvoll, Kontakt zum inhaftierten Vater zu halten?

Es gibt ein gesetzlich verankertes Kinderrecht auf Umgang mit den Eltern – der Ausnahmefall Gefängnis ist jedoch nicht enthalten. Das Interesse des Kindes muss aber immer gehört werden, auch in schwierigen Fällen. Angehörige sind ja zum Teil froh, wenn der gewalttätige Vater endlich hinter Gitter kommt etc. – aber niemand fragt die Kinder nach ihren Bedürfnissen. Extremes Beispiel: Ein Vater hat Menschen getötet, darunter auch die Mutter des Kindes. Trotzdem kann es sein, dass das Kind Kontakt wünscht. Das muss bei allen Bedenken berücksichtigt werden – Kinder müssen mitbestimmen.

Jedes Jahr am 20. September wird in Deutschland und vielen anderen Ländern der Weltkindertag gefeiert. Das diesjährige Motto lautet: „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“ Damit fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland ein stärkeres politisches Engagement für eine gerechte und lebenswerte Zukunft für Kinder und junge Menschen.

Kinder und ihre Rechte sollen mehr in den Mittelpunkt rücken. Dabei sollen v.a. Kinder gestärkt werden, die strukturell benachteiligt sind – etwa Kinder aus ärmeren Haushalten, Kinder mit Behinderung oder Kinder von Inhaftierten.

Das möchten wir zum Anlass nehmen und Artikel 9 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention vorstellen:

„Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“

Dies gilt auch, wenn die Trennung Folge einer Freiheitsstrafe ist. Besuchsregelungen und Kontaktmöglichkeiten für Kinder inhaftierter Eltern werden jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt und sind in der Regel nur unzureichend möglich. Dabei ist das Recht von Kindern auf persönlichen und regelmäßigen Umgang mit ihren Eltern völker- und grundrechtlich manifestiert. Das bedeutet, Kinder von Inhaftierten sind in ihren Rechten beeinträchtigt.

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, wirft das viele Fragen bei den Kindern auf. Für die Eltern ist es nicht immer einfach, Erklärungen darauf zu finden. Deswegen finden Sie hier Antworten rund um das Thema „Papa muss ins Gefängnis“.

Das Wichtigste zuerst

Dein Papa hat dich immer noch lieb. Du kannst deinen Papa noch lieb haben. Daran wird sich nichts ändern!

Geht es Papa gut?

Dein Papa ist versorgt. Er hat ein eigenes Bett und bekommt genug zu Essen. Falls er krank wird, gibt es einen Arzt im Gefängnis.

Besuche

Wie oft und wann du deinen Papa besuchen darfst, ist bei jedem Gefängnis anders. Die Besuchszeiten kannst du auf der Homepage des Gefängnisses nachschauen.

Telefonate

Du kannst deinen Papa im Gefängnis nicht anrufen. In manchen Gefängnissen ist es aber möglich, dass dein Papa dich anruft.

Briefe

Du kannst deinem Papa jederzeit Briefe schreiben. Die Briefe werden im Gefängnis kontrolliert. Darum kommen die Briefe erst ein paar Tage später an. Sticker, Klebestreifen oder Kleber darfst du nicht verwenden.

Handy, Chat, E-Mail

Handys sind im Gefängnis nicht erlaubt. Dein Papa hat im Gefängnis kein Internet. Dein Papa kann also auch nicht chatten, E-Mails versenden oder empfangen.

Noch mehr Fragen?

Antworten auf noch viele andere Fragen sowie Informationen rund um das Thema Inhaftierung findest du auf: 



Lesen Sie auch: Partner in Haft. Was nun?

Kommt der Vater ins Gefängnis, ist das oft ein Schock für die ganze Familie. Wut, Enttäuschung, Trauer, Angst, aber auch das fehlende Einkommen müssen verkraftet werden. Die Inhaftierung des Partners wirft viele Fragen auf: Wen muss ich informieren? Wo ist mein Partner? Kann ich ihn besuchen? Brauchen wir einen Anwalt? Was soll ich meinen Kindern sagen? Wie soll ich über die Runden kommen?

In diesem Artikel geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Partners.


Nehmen Sie sich die Zeit, in Ruhe einen Überblick zu bekommen! Versuchen Sie die Situation zu akzeptieren.

Schreiben Sie sich eine Liste mit allem, was wichtig ist.

Überlegen Sie genau und in Ruhe, wen Sie über die Inhaftierung informieren wollen. Nicht jeder muss jedes Detail erfahren.

Sie selbst müssen erst einmal keinen Anwalt suchen. Besprechen Sie dieses Thema bei Ihrem ersten Besuch im Gefängnis.

Ihr Partner hat die Möglichkeit, aus dem Gefängnis heraus einen Anwalt zu kontaktierten.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Pflicht- oder Wahlverteidigung. Eine Wahlverteidigung ist mit mehr Kosten verbunden.

Wenn Sie wenig Geld haben und sich selbst rechtliche beraten lassen möchten, fragen Sie beim Amtsgericht nach einem Rechtsberatungsschein/Beratungshilfe.

Ihr Partner ist versorgt!

Es ist wichtig, dass Sie sich zuerst um Ihre Existenz und die Ihrer Familie kümmern. Lassen Sie sich die Haftbescheinigung von Ihrem Partner schicken.

Informieren Sie die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter zeitnah über die Inhaftierung, falls Sie Leistungen beziehen.

Darüber hinaus kann es weitere Einrichtungen geben, die informiert werden müssen. 

Falls Sie oder Ihre Kinder über Ihren inhaftierten Partner versichert sind:

Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit Sie und Ihre Kinder nicht unversichert sind. Die Haftbescheinigung ist bei der Krankenkasse vorzulegen.

Informieren Sie sich schnellstmöglich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.

Nehmen Sie ggf. Beratung in Anspruch. Stellen Sie alle Anträge zeitnah. Das Datum des Antrags gilt als offizieller Beginn für jede Leistung.

  • Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kinderzuschlag
  • Bildungs- und Teilhabe-Paket für Ihre Kinder

Genauere Informationen finden Sie hier.

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie von Ihrem Partner zunächst nichts hören.

Aus Datenschutzgründen dürfen weder die Polizei noch das Gefängnis Auskunft geben, wo Ihr Partner inhaftiert ist. Vertrauen Sie darauf, dass sich Ihr Partner bei Ihnen meldet, sobald es möglich ist.

Untersuchungshaft:

  • Ermittlungen gegen Ihren Partner werden noch durchgeführt
  • Für einen Besuch oder ein Telefonat benötigen Sie i.d.R. eine Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft

Strafhaft:

  • Rechtskräftiges Urteil oder Geldstrafe
  • Für einen Besuchstermin müssen Sie das jeweilige Gefängnis kontaktierten

Sie können Ihren Partner im Gefängnis nicht anrufen. In der Strafhaft ist es jedoch möglich, dass Ihr Partner Sie anrufen kann.

Sie dürfen Ihrem Partner jederzeit Briefe schreiben. Die Briefe werden im Gefängnis kontrolliert. Darum kommen die Briefe erst ein paar Tage später bei Ihrem Partner an. Briefmarken können sie den Briefen in kleinen Mengen beilegen, es empfiehlt sich dies im Brief zu vermerken. Fotos können Sie gerne beilegen.

Briefe müssen folgende Bedingungen erfüllen.

  • nur auf Deutsch
  • keinen Kleber
  • keine Sticker
  • keine Klebestreifen

Rufen Sie bei der jeweiligen JVA an und lassen Sie sich das Vorgehen bei Besuchen erklären. Die Telefonnummer finden Sie auf der Internetseite der entsprechenden JVA.

Das brauchen Sie für Ihren Besuch im Gefängnis:

  • Einen Termin
  • Einen gültigen Personal-Ausweis oder einen gültigen Reisepass
  • Ggf. eine Besuchserlaubnis (siehe Untersuchungshaft)

Geben Sie Sicherheit

Geben Sie Sicherheit und bleiben Sie, wenn möglich, bei Ihren alltäglichen Routinen.

Seien Sie ehrlich

Versuchen Sie ruhig und besonnen eine ehrliche, altersgerecht und behutsame Erklärung für Ihre Kinder zu finden.

Überlegen Sie sich: Was verstehen die Kinder schon? Welche Information ist zu schwierig?

Sie können sich Hilfe holen: Es gibt Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der richtigen Beratungsstelle. Rufen Sie uns gerne an!

Vertrauen Sie sich jemanden aus dem Kindergarten/der Schule an. Erklären Sie, was passiert ist. Nur so kann Rücksicht auf Ihr Kind genommen werden.

JVA-Besuch mit Kindern

Versuchen Sie, zum ersten Besuch ohne Ihre Kinder zu gehen. Im ersten besuch können Sie sich mit den Abläufen vertraut machen und wichtige Angelegenheiten unter vier Augen klären. Das macht Sie sicher und diese Sicherheit können Sie an Ihre Kinder weitergeben.

Für den Besuch Ihrer Kinder brauchen Sie einen gültigen Kinderausweis oder die Geburtsurkunde.



Weitere Sprachen Mama muss ins Gefängnis. Was jetzt? Papa muss ins Gefängnis. Was jetzt?

Wir freuen uns, dass am 9. August 2023 eine neue Gesprächsgruppe für Väter mit Hafterfahrung startet.

Während der Haftzeit ist der Kontakt zu den eigenen Kindern stark eingeschränkt. Nach der Entlassung hat sich der Alltag in der Regel grundlegend verändert. Das ist für die Väter, Mütter und Kinder eine große Herausforderung, die Familie muss sich neu finden. Im Gesprächskreis „Väter mit Hafterfahrung“ haben ehemals inhaftierte Väter die Möglichkeit, sich auszutauschen, Probleme im Umgang mit Haft und Vaterschaft zu lösen und die Rolle als Vater nach der Haft weiter zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Haft her ist.

Initiiert wurde die Gruppe von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, durchgeführt wird sie vom Treffpunkt e.V.

Die Gesprächsgruppe findet jeden 2. Mittwoch im Monat von 18-20 Uhr im Treffpunkt e.V. und online statt. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.treffpunkt-nbg.de/bai/gruppen-angebote/

Wir wünschen der Gesprächsgruppe einen guten Start!