Mit großer Freude und Stolz vermeldet das Netzwerk KvI einen bedeutenden Fortschritt in der kontinuierlichen Arbeit zugunsten der Kinder von Inhaftierten: Die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz (JFMK) hat in ihrem Beschluss 2023 eine klare Positionierung zum Thema „Kinder von Inhaftierten“ verankert. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 wurde dieses Thema auf den Tisch der Justizminister*innen-Konferenz gebracht. Sie forderte die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz dazu auf, sich dieser sensiblen Thematik anzunehmen. Dieser Meilenstein markiert einen bedeutsamen Schritt in der zunehmenden Vernetzung zwischen den Bereichen Justiz und Soziales.

Das Netzwerk KvI setzt sich bereits seit vielen Jahren mit großem Engagement für die Interessen und Bedürfnisse der Kinder von Inhaftierten ein. Initiiert wurde das Netzwerk 2018 von Hilde Kugler. Sie hat die Notwendigkeit einer Verzahnung von Justiz und Sozialem früh erkannt und mit ihrer Arbeit den Grundstein für den vorausgegangen JuMiKo- sowie den neuen JFMK-Beschluss gelegt. Dass nun auch die Jugend- Familienminister*innen-Konferenz sowie die Justizminister*innen-Konferenz dieses wichtige Thema aufgreifen, ist von großer Bedeutung und unterstreicht die wachsende Sensibilität für die Situation dieser Kinder.

Die Bundesinitiative des Netzwerk KvI begrüßt den gefassten Beschluss sehr und bekräftigt ihr Angebot, ihre umfassende Expertise auch bei der weiteren Entwicklung von Maßnahmen und Programmen einzubringen. Dabei strebt das Netzwerk KvI eine länder- und ressortübergreifende fachliche Unterstützung an, um den Bedarf der betroffenen Kinder noch sichtbarer zu machen. Durch eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren sollen gezielt Angebote entwickelt und ausgebaut werden, die die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Kinder in den Fokus rücken.

Das Bundesprojekt konnte bereits umfassende Erfahrungen sammeln und wird diese gerne in die Beratung einfließen lassen, um die beiden Ressorts bei ihrer künftigen engen Zusammenarbeit aktiv zu unterstützen. Dafür informiert das Netzwerk KvI über die besondere Lebenssituation der Kinder, zeigt Lücken in der Angebotslandschaft auf und entwickelt neue Angebote.

Die Anerkennung des Themas „Kinder von Inhaftierten“ durch die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz verleiht der Arbeit des Netzwerks KvI zusätzliche Kraft und Unterstützung. Gemeinsam können nun weitere Schritte unternommen werden, um das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu fördern und ihnen eine bessere Perspektive für ihre Zukunft zu bieten. Es ist ein erfreuliches Signal, dass die Anliegen dieser oft vergessenen und verletzlichen Gruppe von Kindern vermehrt in den Fokus der politischen Agenda gerückt sind. Die Verantwortlichen tragen eine gesellschaftliche Verpflichtung, diese Kinder in ihrer schwierigen Lebenssituation bestmöglich zu unterstützen und ihnen eine Stimme zu verleihen. Nur so können ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden und sie erhalten die Möglichkeit, ihre Potenziale zu entfalten.

Ihre Hilde Kugler

Leitung des Bundesprojekts KvI

Eine Inhaftierung wirkt sich nicht nur auf den Inhaftierten selbst, sondern auch auf seine Angehörigen und ganz besonders auf die Kinder aus. Neben vielen anderen Problemstellungen plagt die Inhaftierten oft die Sorge um ihre Familien. Zu diesen Sorgen zählen nicht nur die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Partner bzw. zur Partnerin und den Kindern, sondern auch Erziehungsfragen oder die Regelung von Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Um über diese Sorgen und Nöte zu sprechen sowie offene Fragen zu beantworten, gibt es in Bayreuth nun eine Vätergruppe und eine Familienberatung. Die Angebote finden alle zwei Wochen statt und sind für alle interessierten Inhaftierten zugänglich.

Die Familienberatung und Vätergruppe ergänzen die bereits vorhandene Vater-Kind-Gruppe und das Ehe-Seminar in der JVA Bayreuth. Durch den Ausbau der familienorientierten Angebote werden die Empfehlungen der Justizministerkonferenz 2018 wieder ein Stück weiter umgesetzt. Grundlage aller Angebote sind die UN-Kinderrechte.

Vätergruppe

Die Vätergruppe ist ein geschützter Raum, in dem die Inhaftierten die Möglichkeit zum Austausch haben. Zudem soll durch die Gruppe der bestmögliche Kontakt zwischen den inhaftierten Vätern und ihren Kindern ermöglicht werden. Geleitet wird die Gruppe von einer Sozialpädagogin. Neben dem Austausch werden relevante Themen und Inhalte eingebracht. Viele inhaftierte Väter beschäftigt:

  • Wie sage ich meinem Kind, wo ich bin?
  • Wie komme ich in die Vater-Kind-Gruppe?
  • Wie gestalte ich einen Besuch für mein Kind gut?
  • Wie kann ich den Briefkontakt altersgerechter gestalten?

Ziel ist die Väter weiterhin als Elternteile wahrzunehmen und ihnen nicht aufgrund der Inhaftierung ihre Rechte und Pflichten abzusprechen. Denn nach Haftende werden sie weiterhin Vater sein.

Familienberatung

In der Familienberatung werden die Inhaftierten dabei unterstützt, ihre (soziale) Verantwortung gegenüber ihrer Familie wahrzunehmen sowie ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu regeln. Folgende Themenbereiche werden in der Familienberatung besprochen:

  • Erziehungsfragen und Anliegen zur Kommunikation mit dem Kind
  • Unterstützung und Klärung in der Kommunikation mit dem Jugendamt oder anderen relevanten Behörden
  • Unterstützung bei der Klärung von persönlichen Angelegenheiten im Hinblick auf die Familie
  • Verbesserung der familiären Beziehungen zu Eltern, Partnerin und Kindern für ein stabiles Gefüge nach der Haftentlassung
  • Auseinandersetzung mit Zukunftsperspektiven

Bedeutung von Familie für Resozialisierung

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert die Familie grundlegend: Unversehens ist ein Elternteil alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Der inhaftierte Elternteil ist bei bedeutenden Familienereignissen wie Geburtstagen, Weihnachten oder der Einschulung plötzlich nicht mehr dabei.

Die Familie ist einer der wichtigsten Faktoren für eine gelingende Resozialisierung. So kommt den Familien von Strafgefangenen in der Diskussion um ein gutes Übergangsmanagement eine ganz besondere Rolle zu. Untersuchungen zeigen, wie wichtig positive soziale Bindungen für eine Neuorientierung sowie persönliche Entwicklung sind. Daher sind Angebote zur Aufrechterhaltung sozialer und familiärer Bindungen während der Haftzeit von großer Bedeutung.

Netzwerk Kinder von Inhaftierten

Die Vätergruppe sowie die Familienberatung wurde durch die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern initiiert und wird durch den Treffpunkt e.V. durchgeführt. Die JVA Bayreuth gehört neben der JVA Nürnberg zu den zwei Modell-JVAen der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, die Anfang 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel des Modellprojekts ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.treffpunkt-nbg.de/bai/

Quelle: Straßenkreuzer, Ausgabe 07/2023

Ist die Mutter oder der Vater im Gefängnis, werden die Kinder mitbestraft. Die neue Landesfachstelle Bayern zur Unterstützung von Kindern mit inhaftierten Eltern setzt sich für diese Kinder ein. Was sich ändern müsste, damit der Strafvollzug von Eltern weniger traumatisierend für deren Kinder abläuft.

Juki ist ein schwarz-weiß gestreiftes Kuscheltier, das an ein Zebra erinnert und in dessen Bauch sich ein Kirschkernkissen verbirgt. Wenn der putzige Juki auf dem Bett in einer Zelle liegt oder für die obligatorischen Häftlingsbilder posiert, sieht das Gefängnis ein bisschen weniger schrecklich aus.

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Das Projekt EhrenHaft unterstützt mit Hilfe von engagierten Ehrenamtlichen von Haft betroffene Familien.

Muss ein Elternteil ins Gefängnis, werden die Familienmitglieder schnell mit neuen, unbequemen Themen konfrontiert. Neue Belastungen, andere Rollenverteilungen, finanzielle Schwierigkeiten, veränderte Bindungs- und Beziehungsmöglichkeiten und/oder der Umgang mit der Inhaftierung gegenüber Kindern, Kita, Schule, u.a. können dabei Herausforderungen werden.

Unterstützung für die betroffenen Kinder, die nun mit völlig veränderten Lebensumständen umgehen müssen, kann eine hilfreiche Entlastung für alle Beteiligten sein.

Die Ehrenamtlichen werden dank eines Einführungskurses durch 12 Einheiten sensibilisiert. Während der gesamten Zeit gibt es Austausch- und Reflektionsmöglichkeiten zwischen den Ehrenamtlichen, den Familien und der Projektkoordinatorin.

Der zeitliche Rahmen, der durchschnittlich 3 Stunden pro Woche beträgt, sowie der genaue Einsatz- und Aufgabenbereich werden in individueller Absprache mit dem*der Ehrenamtlichen und der Familie gemeinsam festgelegt.

Die Unterstützungsform kann dann von Spielplatzbesuchen über Alltagsentlastung bis hin zu Begleitung der Haftbesuche variieren.

Familien und Ehrenamtliche profitieren, alle Beteiligten lassen sich auf neue Erfahrungen und Menschen ein, wobei der Blick auf sich selbst und die eigenen Bedürfnisse nicht vernachlässigt werden.

Kontakt

Projektträger: FREIE HILFE Berlin e.V. , Brunnenstraße 28, 10119 Berlin
Ansprechpartnerin: Julie Ganschow
Mobil:   0157 33 738 400
Tel.:    030 44 36 24 -52

Im Rahmen des 38. Evangelischen Kirchentages erhielt Hilde Kugler für ihr Projekt Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) die Flamme der Hoffnung – The Flame Of Hope.

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert den Alltag einer Familie grundlegend und hat auch auf die Kinder schwerwiegende und belastende Auswirkungen. Studien zeigen, dass betroffene Kinder unter negativen psychischen und physischen Folgen sowie Stigmatisierung leiden. Das äußerst sich u.a. in Schuldgefühlen, auffälligem Verhalten, Kopf- oder Bauchweh. Kinder können ihren Schmerz meist nicht aussprechen. Im Hilfesystem gibt es kaum verbreitetes Wissen über die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen für Kinder von Inhaftierten.

Das Netzwerk KvI hat sich daher das Ziel gesetzt, auf Kinder von Inhaftierten aufmerksam zu machen und deren Situation nachhaltig zu verbessern. Dafür sollen strukturelle Barrieren zwischen den Systemen Justiz und Kinder- und Jugendhilfe reduziert und interdisziplinäre Vernetzungen geschaffen werden. Hilde Kugler, die das Strukturprojekt KvI 2018 initiiert hat, wurde nun für ihren Einsatz am 11. Juni 2023 mit der Flamme der Hoffnung – The Hope Of Flame ausgezeichnet.

Der bundesweite Verein „Die Flamme der Hoffnung – The Flame Of Hope e.V.“ organisiert seit vielen Jahren die Aktion „Lichtpunkt“. Dabei wird eine Solidaritätskerze an verschiedene Menschen und Einrichtungen überreicht, die symbolisch für Familien mit kranken und verstorbenen Kindern und Jugendlichen sowie für benachteiligte Kinder und für ihre Familien brennt. Über 140 Einrichtungen und Personen haben diese Hoffnungskerze bereits empfangen.

Das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) erweitert sein Informationsangebot um vier weitere digitale Kanäle: Facebook, Instagram, Twitter, XING und LinkedIn. Hier werden aktuelle Informationen zum Thema „Kinder von Inhaftierten“ geteilt und es gibt Einblicke in die Arbeit der Landesfachstellen Netzwerk KvI Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen – und Raum für Kommentare, Fragen und Anregungen.

Wer uns folgen möchte, findet unsere Profile hier:

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Wir freuen uns auf Sie!

Heute ist internationaler Kindertag. Dieser Tag wird weltweit in über 145 Staaten gefeiert, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und insbesondere auf Kinderschutz und Kinderrechte aufmerksam zu machen. Wussten Sie, dass in Deutschland schätzungsweise 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind? Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.

Das wollen wir zum Anlass nehmen und euch unsere Juki-Seite vorstellen, die Beratungsseite für Kinder und Jugendliche für alle Fragen rund ums Gefängnis: Eine Angebotslandschaft verschafft einen bundesweiten Überblick über Angebote, die sich speziell an Kinder von Inhaftierten richten. Die Projekte reichen von Vater-Kinder-Gruppen über Begegnungstage bis hin zu Familienfesten. Im Bereich „FAQ“ werden die wichtigsten Begriffe, die mit Inhaftierung einhergehen, kindgerecht erklärt. Auch eine Mediensammlung mit Videos, Bücher, Links und Infomaterialien zum Thema Inhaftierung speziell für Kinder ist auf juki-online.de zu finden.

Reinschauen lohnt sich!

Diesen Sommer können Sie Ihrem Kind ein tolles Ferienerlebnis schenken: Eine Zeit mit vielen Abenteuern erleben.

Auch dieses Jahr bietet das Gemeindejugendwerk Bayern wieder kostenfreie Abenteuercamps für Kinder Inhaftierter von 7-13 Jahren an. Die Camps werden von speziell geschulten ehrenamtlichen Mitarbeitern mit einem hohem Betreuungsschlüssel durchgeführt. Die Abenteuercamps, an denen ausschließlich Kinder von Inhaftierten teilnehmen können, werden durch Spenden getragen. Nur die Anreise soll selbst organisiert werden.

Folgende Termine stehen zur Auswahl:

24.06. – 01.07.2023 Uedem
08.07. – 15.07.2023 Uedem
15.07. – 22.07.2023 Sayda
22.07. – 29.07.2023 Jessen
05.08 – 12.08.2023 Biebertal bei Gießen
06.08. – 12.08.2023 Radbruch bei Lüneburg
07.08. – 11.08.2023 Zeewolde, Niederlande (nur für niederländisch sprechende Kinder)
26.08. – 02.09.2023 Langenbruck bei Ingolstadt

Die Möglichkeit zur Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder!
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Die Angehörigen eines Inhaftierten, besonders die Kinder, sind einer besonderen Krisensituation ausgesetzt und haben dementsprechend besondere Bedürfnisse und benötigen Unterstützung.

Das Thema findet sich milieu-unabhängig in allen gesellschaftlichen Schichten wieder. Deshalb können alle Berufe, die Kontakt mit Kindern haben, mit dem Thema in Berührung kommen. Die Kooperation und Vernetzung der einzelnen Fachbereiche ist dabei wichtig, um eine fallübergreifende Verknüpfung von Hilfsmaßnahmen zu organisieren.

Unsere Angebote befähigen, adäquat mit den speziellen Bedürfnissen dieser Kinder und Jugendlichen umzugehen und die Auswirkungen der Inhaftierung auf betroffene Familien wahrzunehmen.

 

Anlässlich der bevorstehenden Wahlen in Bremen, Bayern und Hessen in diesem Jahr hat das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) Wahlprüfsteine erstellt, um den Parteien auf den Zahn zu fühlen. Die zentrale Frage: Was wollen Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, FDP, Freie Wähler, DIE LINKE und SPD in der kommenden Legislaturperiode zur Verwirklichung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern tun?

Folgende Fragen werden in den Wahlprüfsteinen gestellt:

  • Frage 1:

    Welche Maßnahmen plant Ihre Partei für die Entwicklung eines Systems, das Daten zur Anzahl der Kinder mit Eltern in Haft sowie deren Lebenssituation erhebt und das Angebote für Kinder inhaftierter Eltern erfasst?

  • Frage 2:

    Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Kindern kindgerechte Besuche und Kontakt mit ihren inhaftierten Eltern zu ermöglichen zum Beispiel durch häufigere und längere Besuchszeiten und um zusätzliche Kontaktmöglichkeiten über digitale Formate einzurichten?

  • Frage 3:

    Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um der Kinder- und Jugendhilfe, dem Justizvollzug und den Eltern hinreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die die Umsetzung der Besuchs und Kontaktrechte von Kindern inhaftierter Eltern sicherstellen?

  • Frage 4:

    Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Angebote zu unterstützen und auszubauen, die inhaftierten Eltern eine Teilhabe an der Elternschaft ermöglichen und ihre Beziehungs- und Erziehungskompetenz erweitern (im Sinne einer verlässlichen Elternschaft zum Wohle des Kindes)?

Die Antworten der Parteien

Bremen
Bayern
Hessen