Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hamburg
Die Inhaftierung eines Elternteils ist für die betroffenen Familienmitglieder ein belastendes Erlebnis. Insbesondere für Kinder ändert sich das bisher erlebte System Familie von einem auf den anderen Tag. Der nicht inhaftierte Elternteil bekommt nur selten Informationen darüber, an wen er sich in dieser Situation wenden kann oder findet im Internet nur wenig Angebote zur Unterstützung.
Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen – soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. So steht es in der von Deutschland unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention.
Wenn dieses Recht durch die Inhaftierung eines Elternteils beeinträchtigt wird, bedarf es konkreter Unterstützungsangebote, um die negativen Folgen für das Kind so gering wie möglich zu halten.
Die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) Hamburg setzt sich seit April 2023 für eine strukturelle Verbesserung für Kinder von Inhaftierten ein. Hierzu haben wir uns folgende Ziele und Aufgaben gesetzt:
Als Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) Hamburg sind wir Anlaufstelle für alle Anfragen rund um das Thema Kinder von Inhaftierten. Sowohl Betroffene als auch Fachkräfte können sich mit Fragen und Anliegen an uns wenden. Wir beraten, informieren und helfen gerne weiter.
Mehr Informationen auf unserer Website.